Wien. Die Verjährung beginnt für jeden Beratungsfehler extra, das hat der OGH jetzt in Sachen MPC-Fonds entschieden, freut sich der VKI.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt – im Auftrag des Sozialministeriums – für die Anleger von „geschlossenen Fonds“ des Hamburger Emmissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen die MPC und ihre Tochterfirmen (TVP ist der Treuhänder der Fonds, CPM war die österreichische Vertriebsorgannisation). Neben vielen anderen Einwendungen berufe sich die MPC immer auch auf die Verjährung der Ansprüche.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst in einer Reihe von Entscheidungen (an denen der VKI nicht beteiligt war) dazu Stellung genommen: Die „Trennungsthese“ (Verjährung beginnt für jeden Beratungsfehler gesondert) ist inzwischen ständige Rechtsprechung. Ob die Nichtaufklärung über die rechtliche Qualität von Ausschüttungen einen eigenständigen Beratungsfehler darstellt, hänge jedoch stets vom konkreten Einzelfall ab, so der VKI.
Link: VKI