Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Welche Klagen gegen VW der ÖAMTC doch befürwortet

Wien. Die geplante VKI-Sammelklage wegen Wertverlustes gegen Volkswagen ist sinnvoll, so der ÖAMTC: Allerdings rate man von Klagen wegen NOx-Ausstoß, Leistung und Verbrauch ab.

Im April 2016 hat der VW-Konzern nach dem Abgasskandal den Rückruf von 2,0-Liter-Dieselfahrzeugen gestartet. Der ÖAMTC hat mit seinen Partnerclubs vier Fahrzeuge dieser Rückrufreihe aus der VW-Gruppe getestet. Das Ergebnis: Hinsichtlich Leistung und Verbrauch war praktisch kein Unterschied vor und nach der Umrüstung festzustellen. Auch die NOx-Werte blieben im neuen europäischen Fahrzyklus praktisch unverändert, heißt es weiter.

„Aus diesen Messergebnissen lassen sich hinsichtlich Verbrauch, Leistung und NOx-Ausstoß nach österreichischem Recht keine Rechtsansprüche hinsichtlich Schadenersatz, Gewährleistung oder Rückabwicklung ableiten“, so der Chef der Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger. „Daher rät der ÖAMTC von Klagen aus diesen Rechtsgründen ab.“

Der VKI geht einen anderen Weg

Davon zu unterscheiden sei die angestrebte Sammelklage des VKI hinsichtlich eines möglichen Wertverlustes (merkantiler Minderwert) von VW-Fahrzeugen. Der Club habe diese Initiative immer unterstützt und tue das auch weiterhin.

„Für VW-Fahrer ist es risikolos, sich diesem Verfahren anzuschließen“, so Wiesinger. Von Klagen auf eigene Faust wegen eines möglichen Wertverlustes rät der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung hingegen ab. „In einem allfälligen Verfahren obliegt es dem Kläger nachzuweisen, dass sein Auto bei einem Verkauf einen niedrigeren Wert erzielen würde. Dieser Nachweis ist aufwändig zu erbringen. Daher macht die Sammelklage des VKI wegen eines Wertverlustes Sinn, nicht jedoch Individualklagen.“

Im österreichischen Rechtssystem fehlt das Instrument der Sammelklage völlig. Daher wählt auch der VKI den Umweg über eine niederländische Stiftung. „Der ÖAMTC tritt dafür ein, das Rechtsinstrument von Sammelklagen in Konsumentenschutzthemen möglichst rasch zu schaffen“, so Wiesinger.

Link: ÖAMTC

Link: VKI

 

Weitere Meldungen:

  1. DLA Piper: Ekaterina Larens wird Partnerin im Corporate-Team
  2. Neues Fachbuch: Compliance in der Lieferkette
  3. Andreas Lichtenberger ist Datenschutz-Anwalt bei CMS
  4. Drei neue Partner und drei neue Counsel bei Dorda