Wien. Das „Praxishandbuch des neuen Erbrechts“ (Barth / Pesendorfer, Hrsg.) wendet sich an Rechtspraktiker und beschreibt das neue Erbrecht (ErbRÄG 2015), das zwar mittlerweile schon fast ein Jahr Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist, aber großteils erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft tritt. Zeit, um sich auf das neue Gesetz vorzubereiten, so der Verlag.
Das Praxishandbuch spanne einen Bogen von der Erlangung der Erbschaft, der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge über das Pflegevermächtnis und dem Pflichtteilsrecht bis hin zum Verfahrensrecht und zum Internationalen Erbrecht.
Behandelt werden auch für die Praxis bedeutsame Themen wie:
- Wie weit reicht der Erbverzicht, welche Formvorschriften gelten für ihn? Was gilt für nachträgliche Abänderungen?
- Wie werden Ehegatten/eingetragene Partner oder Lebensgefährten erbrechtlich abgesichert sein?
- Welche Vorgangsweise empfiehlt sich bei Bedenken an der Testierfähigkeit des letztwillig Verfügenden?
- Was passiert mit dem Testament, wenn das Scheidungsverfahren im Todeszeitpunkt des letztwillig Verfügenden noch anhängig war?
- Wie hat der Notar/die Notarin vorzugehen, wenn er mit den anderen Beteiligten die Höhe des Pflegevermächtnisses bestimmen soll?
- Wie sind Liegenschaften, wie Unternehmen bei der Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil zu bewerten?
- Wie sind Klagen, wie Stundungseinreden im Pflichtteilsprozess zu formulieren, wie lauten die Urteilssprüche, welche Kostenfolgen gibt es?
- Wo hatte ein „Mallorca-Rentner“ seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt?
Die Herausgeber
Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt im BMJ, Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht und Schriftleiter der iFamZ. Dr. Ulrich Pesendorfer ist Richter und Abteilungsleiter-Stellvertreter im BMJ (Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht).
Link: Linde Verlag