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Recht

Volksbegehren geplant? Lieber auf 2018 warten

Wien. Ab 2018 wird es in Österreich ein Zentrales Wählerregister geben. Wichtig ist das zunächst vor allem für Volksbegehren.

Der Nationalrat folgte vor kurzem den Empfehlungen des Verfassungsausschusses und stimmte mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien zu:

  • Damit können Volksbegehren künftig unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterstützt werden.
  • Auch eine elektronische Unterschrift per Handysignatur bzw. Bürgerkarte wird möglich sein.
  • Das zentrale Register soll außerdem – nach den bekannten Problemen bei der Bundespräsidentenwahl – die Abwicklung von Wahlen erleichtern und Pannen, etwa bei der Ausgabe von Briefwahlkarten, unterbinden helfen.

Das Lob und die Kritik

Durch einen Abänderungsantrag wurde dabei klargestellt, dass auch Wählerdaten für Landtags- und Gemeinderatswahlen, etwa Hauptwohnsitz und weitere Wohnsitze, im Zentralen Wählerregister gespeichert werden können, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Letztlich stimmten nur die Neos und das Team Stronach gegen das Gesetzespaket. Nikolaus Scherak (Neos) und Christoph Hagen (Team Stronach) sehen nicht ein, warum künftig zwar die Unterstützung von Volksbegehren erleichtert wird, Unterstützungserklärungen für Parteien, die bei Nationalrats- bzw. EU-Wahlen antreten wollen, aber nach wie vor am Heimat-Gemeindeamt abgegeben werden müssen.

Mitbeschlossen mit der Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters haben die Abgeordneten auch erste Adaptierungen im Wahlrecht:

  • So werden in Reaktion auf die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über die Öffnung und Auszählung von Wahlkarten praxisnäher gestaltet. Nicht nur der Wahlleiter, sondern die gesamte Bezirkswahlbehörde kann entsprechend tätig werden, allenfalls unter Beiziehung von Hilfsorganen.
  • Zudem ist geplant, auch bei Nationalrats- und EU-Wahlen vorläufig zu den alten Wahlkarten ohne Lasche zurückzukehren. Mittelfristig brauche es im Sinne des Datenschutzes jedoch eine andere Lösung, so die Abgeordneten.
  • Die Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl übernehmen der Bund und die Länder: Die Gemeinden werden für ihren Mehraufwand entsprechend entschädigt.

Änderungen bei den Wahlkreisen

Zu einer Änderung kommt es bei den Regionalwahlkreisen. Grund dafür ist die Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung. Die bisherigen Wahlkreise „Wien Umgebung“ und „Niederösterreich Süd-Ost“ werden durch die Wahlkreise „Thermenregion“ (3 F) mit den Bezirken Baden und Mödling und „Niederösterreich Ost“ (3 G) mit den Bezirken Bruck an der Leitha und Gänserndorf ersetzt.

Grundsätzlich wurde die Gesetzesinitiative von allen Fraktionen begrüßt. Die geplante einheitliche Wählerevidenz sei Voraussetzung für eine künftige bessere Durchführung von Wahlen, meinte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Sinnvoll findet er auch, dass es WählerInnen künftig ausdrücklich gestattet ist, das Wahlkuvert selbst in die Urne einzuwerfen, ein Praxis, die bereits in der Vergangenheit gang und gäbe war.

Weitere Änderungen im Wahlrecht sollen Schieder zufolge im 1. Halbjahr 2017 fixiert werden. Auch SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann hob hervor, dass es sich beim vorliegenden Gesetzespaket nur um den ersten Schritt einer Wahlrechtsreform handelt, dem weitere folgen sollen. Nachjustieren wird man seiner Meinung nach auch bei den Briefwahl-Kuverts müssen.

Wählerevidenz wird keine „Gesinnungsdatenbank“

Zustimmung der FPÖ zum Gesetzentwurf signalisierte deren Abgeordneter Harald Stefan, auch wenn seiner Meinung nach mit dem Zentralen Wählerregister nur einige wenige Probleme gelöst werden. Es werde lediglich eine bessere Datenqualität geschaffen. Was weiter nicht möglich sein wird, sei, bei der Wahl in jedes beliebige Wahllokal zu gehen, um dort seine Stimme abzugeben.

Zufrieden zeigt sich Stefan damit, dass sichergestellt ist, dass das Wählerregister keine „Gesinnungsdatenbank“ wird, in der Unterstützungserklärungen für Parteien und Volksbegehren oder die Teilnahme an Wahlen dauerhaft zentral gespeichert werden.

Für Stefan und seinen Parteikollegen Philipp Schrangl ist es mit dem vorliegenden Gesetzespaket aber nicht getan. Sie drängten auf „eine echte Wahlrechtsreform“, wobei ihrer Meinung nach das wesentlichste Problem die Briefwahl ist: Sie könnte etwa künftig auf AuslandsösterreicherInnen beschränkt sein.

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser qualifizierte die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters als eine längst notwendige Maßnahme. Besonders erfreulich ist für ihn, dass dadurch die elektronische Zustimmung zu Volksbegehren ermöglicht wird.

Sein Fraktionskollege Dieter Brosz fürchtet allerdings, dass einzelne Länder ausscheren könnten und das zentrale Register bei Landtags- und Gemeinderatswahlen bzw. Volksbegehren auf Landesebene nicht zum Einsatz kommen wird, da es keine Verpflichtung dazu gebe.

Link: Parlament

 

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