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Recht

Tauziehen um ÖBB-Milliardenauftrag mit CHSH, Baker

Georg Konrad ©CHSH

Wien. Wer ist der beste Bieter? Die ÖBB hat dem kanadischen Hersteller Bombardier den Zuschlag für 300 Nahverkehrszüge um stolze zwei Milliarden Euro gegeben. Konkurrent Stadler fühlte sich benachteiligt und ging zum Bundesverwaltungsgericht.

Die Anwälte

  • Bombardier wurde als im Vergabeverfahren ermittelter Bestbieter im Nachprüfungsverfahren von der internationalen Kanzlei Baker & McKenzie unter der Leitung des Vergaberechtsspezialisten Franz Josef Arztmann vertreten.
  • Stadler hatte im gesamten Vergabeprojekt und bei den zwei anschließenden Nachprüfungsverfahren die zentraleuropäische Kanzlei CHSH unter der Leitung des Infrastrukturspezialisten Georg Konrad (Partner) zur Seite. Neben Konrad bestand das CHSH-Team aus Senior Partner Benedikt Spiegelfeld sowie den Rechtsanwaltsanwärtern Lukas Moser und Michael Radner (alle Corporate & Commercial).

Der Streit

Die Personenverkehrstochter der österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) hatte eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von bis zu 300 Nahverkehrszügen mit einem geschätzten Beschaffungsvolumen von nahezu zwei Milliarden Euro international ausgeschrieben. Flugzeug- und Eisenbahnproduzent Bombardier erhielt dafür am 6. Oktober 2016 den Zuschlag im Bestbieterverfahren.

Der Blick auf die Details

Die Zuschlagsentscheidung der ÖBB an Bombardier wurde jedoch geändert und überprüft, und zwar auf Antrag des Schweizerischen Zugherstellers Stadler, der in Österreich die WESTbahn beliefert. Die ÖBB mussten ihre Auswahlentscheidung durch eine neue „ergänzte Auswahlentscheidung“ ersetzen.

Die wesentlichen Merkmale und Vorteile des Angebotes von Bombardier waren durch die ÖBB nicht ausreichend dargestellt, sondern nur ein zusammengefasster Wert abhängig von den „Total Cost of Ownership (TCO)“ und der Fahrzeugnutzfläche, so Stadler-Berater CHSH.

Die Rechnung bitte

Die ergänzte Auswahlentscheidung enthielt neben der Offenlegung des TCO-Werts neu auch die Bekanntgabe von Anschaffungspreis, Instandhaltungskosten und Energiekosten für die gesamte Lebenszeit der Züge (sogenannte Life Cycle Costs – LCC).

Franz Josef Arztmann ©Baker

Durch den zweiten Nachprüfungsantrag erreichte Stadler eine Prüfung der im Angebot von Bestbieterin Bombardier ausgewiesenen, aus Sicht von Stadler ungewöhnlich niedrigen Instandhaltungskosten durch das Bundesverwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richter Hubert Reisner, so CHSH.

Das Bundesverwaltungsgericht erachtete eine vertiefte Angebotsprüfung trotz der Höhe der Auftragssumme allerdings nicht für erforderlich. Es bleibe zu hoffen, dass sich der Rechnungshof nicht noch einmal dieses Themas annehmen muss, so Stadlers Anwälte.

„Marktkonforme Kosten“

Bei Bombardier-Vertreter Baker freut man sich für Bombardier: Entscheidend sei die Frage gewesen, ob der Auftraggeber aufgrund der günstigeren Instandhaltungskosten von Bombardier eine „vertiefte Angebotsprüfung“ vornehmen hätte müssen.

„Im Zuge des Verfahrens konnten wir nachweisen, dass die Instandhaltungskosten marktkonform sind, keine Zweifel an deren Preisangemessenheit bestehen mussten und Bombardier tatsächlich das günstigste Angebot gelegt hatte“, meint Bombardier-Anwalt Arztmann.

Link: Baker & McKenzie

Link: Bombardier

Link: CHSH

Link: Stadler

 

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