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Recht

E-Control bringt Beschwerde gegen ACER ein

Wien. Österreichs Energieregulator E-Control hat Beschwerde gegen die Entscheidung von ACER erhoben, die deutsch-österreichische Strompreiszone zu trennen.

Die Beschwerde gegen die europäische Regulierungsagentur ACER wurde beim Beschwerdeausschuss der Agentur eingebracht, so die E-Control.

Im November 2016 hatten sich die europäischen Strom-Regulierungsbehörden mehrheitlich für eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. Österreich stimmte gegen die Trennung und für die Beibehaltung der gemeinsamen Preiszone.

„ACER nicht zuständig“

Aus Sicht der E-Control ist ACER nicht befugt, über die Preiszonenfrage zu entscheiden. Eine endgültige Entscheidung über Gebotszonengrenzen sei im Rahmen eines umfassenden Verfahrens zur Überprüfung der Gebotszonen durch ENTSO-E, dem Verband der europäischen Stromübertragungsnetzbetreiber, vorzunehmen.

Nicht ACER, sondern ENTSO-E habe zu prüfen, ob zwischen Deutschland und Österreich Engpässe bestehen. Über die von ENTSO-E vorgeschlagenen Gebotszonenkonfigurationen hätten schlussendlich die betroffenen Mitgliedstaaten zu entscheiden, nicht ACER.

Über die Beschwerde der E-Control hat der Beschwerdeausschuss von ACER binnen zwei Monaten zu entscheiden. Sollte die Beschwerde nicht erfolgreich sein, kann in weiterer Folge auch eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses vor dem Europäischen Gericht erhoben werden, so die E-Control.

Die österreichische Energiewirtschaft hat zum Thema Strompreiszonen-Trennung bereits ein Gutachten der Sozietät Clifford Chance erstellen lassen; es stärkt die österreichische Position.

Im Oktober 2016 hatte das Europäische Gericht bereits einen Beschluss zur Strompreiszone getroffen. Das Europäische Gericht erklärte damals, dass die ACER-Stellungnahme von September 2015, in der erstmals gefordert wurde, den deutsch-österreichischen Strommarkt zu trennen, rechtlich unverbindlich sei und keine Rechtswirkung entfalte. Zuvor hatte sich die E-Control an das Gericht gewandt.

Link: E-Control

 

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