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Recht, Tipps

So buchen Sie den nächsten Urlaub richtig

Wien. Tipps fürs Buchen und die Vermeidung von Pannen beim Urlaub gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ): Sie reichen von feinen Unterscheidungen („Meerseitig“ ist nicht „Meerblick“) bis zu Tipps beim Vertragsabschluss.

Der wohlverdiente Urlaub ist den Österreichern viel wert. Umso wichtiger ist es daher, dass nichts schiefgeht. Wie Probleme vermieden werden, erklärt ein aktueller Ratgeber des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) „Urlaub ohne Sorgen“.

Die Tipps des EVZ reichen von der Reisebuchung über das Verhalten bei Pannen bis hin zum Verstehen von Beschreibungen über die Urlaubsdestination, die zwischen den Zeilen wichtige Informationen versteckt haben.

Meerseitig heißt nicht Blick aufs Meer

Bevor der Urlaub gebucht wird, sollte die Charakteristik von Hotels, Stränden und Urlaubsorten ganz genau gelesen werden. Denn oft werden die Informationen falsch interpretiert. Reklamationen sind dann kaum möglich, heißt es:

  • Wenn im Prospekt die „zentrale, verkehrsgünstige Lage“ oder die „Flughafennähe“ angepriesen wird, mag das vielleicht kurze Transfers oder gute Erreichbarkeit mit dem Auto bedeuten, sicher aber eines nicht: Ruhe.
  • Wer sich von seinem Zimmer aus am blauen Meer erfreuen will, sollte zumindest „Zimmer mit Meerblick“ bei der Beschreibung finden. „Meerseitig“ alleine bringt nichts.
  • Wer ins Wasser möchte, sollte seine Wünsche genau kennen und in den Informationen wiederfinden. „Strandnah“ bedeutet nämlich, dass die Unterkunft eben nicht am Strand ist. Ein paar Hundert Meter im überfüllten Shuttle oder zu Fuß in sommerlicher Hitze können anstrengend werden. Aber auch „50 Meter zum Strand“ schließt nicht aus, dass womöglich eine vielbefahrene Uferstraße zu überqueren ist, die auch die Ruhe am Strand empfindlich stört.
  • Wie der Strand selbst beschaffen ist, sollte genau recherchiert werden. „Schöner Strand“ oder „Naturstrand“ mögen idyllisch klingen, können aber Steine, Felsen oder Klippen bedeuten. Sandstrand muss eindeutig als solcher definiert sein.
  • Auf keinen Fall sollte sich der Urlauber mit einer „Bademöglichkeit“ zufrieden geben. Denn das kann auch nur eine Mole oder ein Steg am Hafen sein.

Beim Vertrag zu beachten

  • Wird online gebucht, ist es wichtig zu wissen, dass mit nur einem Mausklick schon ein Vertragsabschluss erfolgt. Hier muss nichts mehr unterschrieben oder zuerst bezahlt werden, damit der Vertragsabschluss gültig wird. Und es gibt auch online kein kostenloses Rücktrittsrecht, warnt das EVZ.
  • Wesentlich ist zu erkennen, wer Vertragspartner ist. Mit wem wird der Vertrag über die Pauschalreise oder über Flug, Unterkunft, Automiete etc. abgeschlossen? Oft wird gar nicht direkt beim zukünftigen Vertragspartner gebucht, z. B. wenn Online-Reisebüros bedient wurden. Für etwaige Beschwerden und Reklamationen ist es aber notwendig, den Vertragspartner zu kennen. Denn Ansprüche können nicht beim Vergleichsportal, sondern nur beim Vertragspartner geltend gemacht werden.

Weitere Tipps behandeln u.a. das Dauerthema Flugverspätungen und Mängel im Hotel.

Link: Europakonsument.at

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