Wien. Cappuccino-Kapseln müssen Röstkaffee enthalten: Das hat ein Urteil des OLG Wien nach Klage des VKI klargestellt (nicht rechtskräftig).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekam laut eigenen Angaben vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht: Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von Kaffeepads, die „Typ Cappuccino“ oder „Typ Café Latte“ heißen, dass diese Kapseln Röstkaffee enthalten und nicht nur Löskaffee in geringen Mengen.
Der VKI hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Jacobs Douwe Egberts DE GmbH nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Link: VKI