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Verwertungsgesellschaften: Mehr Geld für Soziales und Kultur

©ejn

Wien. Österreichs Verwertungsgesellschaften der Kunstbranche geben mehr Geld für soziale und kulturelle Einrichtungen aus: Die Fördergelder sind um 2,6 Mio. auf 19 Mio. Euro gestiegen.

Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften veröffentlicht jährlich einen Bericht über das Ausmaß und die Verwendung von SKE-Mitteln (Mittel für soziale und kulturelle Einrichtungen) seitens österreichischer Verwertungsgesellschaften.

Der Bericht liefert ein Bild darüber, welche Einrichtungen von den Verwertungsgesellschaften betrieben wurden, in welcher Höhe und aus welcher Einnahmequelle diese gespeist wurden und wie das Geld im Berichtszeitraum verwendet wurde.

2,6 Mio. Euro mehr als im Vorjahr

Laut Bericht haben die Verwertungsgesellschaften im Jahr 2022 ihren SKE in Summe 19 Mio. Euro zugeführt und damit um 2,6 Mio. mehr als im Vorjahr. Zur Auszahlung gelangten laut den Angaben in Summe 17,4 Mio., wobei der Großteil der Mittelvergabe im Jahr 2022 mit rund 43% durch den AKM-Konzern erfolgte.

Der Gesamtbestand unausgeschöpfter SKE-Mittel ist demnach mit 63 Mio. Euro am Ende des Jahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen und entfällt überwiegend auf die im Bereich der Musik tätigen Verwertungsgesellschaften, heißt es.

Neun Verwertungsgesellschaften

Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften ist als Behörde dem Justizministerium nachgeordnet. Ihr obliegt die Überwachung der in Österreich tätigen Verwertungsgesellschaften. Derzeit gibt es in Österreich neun Verwertungsgesellschaften, die in unterschiedlichen Bereichen der Kunst- und Kulturlandschaft (z.B. Musik, Literatur, Film) tätig sind und urheberrechtliche Ansprüche zugunsten ihrer Bezugsberechtigten wahrnehmen.

Teil des Tätigkeitsprofils der Verwertungsgesellschaften ist die Verwaltung von sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (SKE). Diese werden aus einem Teil der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften finanziert – für die Speichermedienvergütung (Privatkopienvergütung) ist dies in Höhe von 50% zwingend vorgeschrieben – und zu Gunsten sozialer und kultureller Anliegen verwendet.

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