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Update für urheber.recht: Die Trends der KI, die Inhalte der User und mehr

urheber.recht ©Manz

Fachliteratur. Der Kommentar urheber.recht berücksichtigt in 3. Auflage aktuelle Novellen und Trends – von der professionellen Filmbearbeitung am Smartphone bis zum Einsatz von ChatGPT & Co.

Die digitalen Neuerungen der letzten Jahre versucht der Gesetzgeber mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen zu versehen: Im Urheberrecht erfolgte daher 2021 die umfangreichste Novelle seit Inkrafttreten des UrhG, heißt es bei Manz.

Die Neuerungen

Die Novelle brachte Klarstellungen zB für Text- und Data-Mining, die Verbreitung von Werken auf Online-Plattformen und im Urhebervertragsrecht. Nun soll die 3. Auflage des Kommentars „urheber.recht“ die Neuerungen durch praxisnahe Kommentierungen inklusive Tipps und Betrachtung der einschlägigen Judikatur und Literatur beleuchten. Exkurse gibt es zu angrenzenden Rechtsgebieten wie zB Verfassungs-, Insolvenz- und Verwertungsgesellschaftenrecht.

Es geht um Geist und Geld

Getrieben ist die neue Auflage von den Trends der digitalen Welt, doch das galt auch schon für vorangegangene Kommentare – und ebenso für die gesetzlichen Veränderungen, die sie beschreiben, schildern die Herausgeber im Vorwort: Auslöser und Antrieb für Entwicklungen im Urheberrecht seien meist „ökonomisch relevante, neue massentaugliche Werknutzungen infolge technischer Errungenschaften“. Das galt im Jahr 1775, als Kaiserin Maria Theresia das erste gesetzliche Nachdruckverbot erließ (um die österreichischen Verlage vor Konkurrenz zu schützen – der Nachdruck ausländischer Werke war dagegen nicht verboten) – ebenso wie im Jahr 2023 mit seiner Welle von Gerichtsverfahren rund um den Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT und dem geistigen Eigentum.

Autoren und Herausgeber

54 Fachautorinnen und -autoren haben bei der Neuerscheinung mitgewirkt. Die Herausgeber sind:

  • Christian Handig ist Jurist in der Wirtschaftskammer Österreich, für die er als Interessensvertreter auf nationaler und europäischer Ebene tätig ist, Fachautor und ständiger Mitarbeiter der ÖBl.
  • Dominik Hofmarcher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit Spezialisierung auf IP und Lauterkeitsrecht sowie Medien-/Persönlichkeitsrecht, Fachautor sowie Lehrbeauftragter der Universität Wien und Referent der Anwaltsakademie.
  • Guido Kucsko war bis 2022 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH, ist anerkannter IP-Rechtler, Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Wien sowie Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (zB „Geistiges Eigentum“ und „marken.schutz“).

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