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Recht, Tipps

VKI-Sammelaktion zu Lebensversicherung noch bis 15. 9. 2017

Wien. Der VKI beendet seine Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen: Neuanmeldungen sind noch bis 15. 9. 2017 möglich. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit März 2016 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch.

Worum es geht

Nach einer grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu, so die Verbraucherschützer.

Nach Rechtsansicht des VKI muss die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten von seiner Lebensversicherung alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten. Nun hat das Ganze allerdings ein Ablaufdatum: Eine Teilnahme an der Aktion ist noch bis 15. 9. 2017 möglich.

Gegen einen Organisationsaufwand von Euro 95 werden die Fälle geprüft und es wird bei den Versicherern interveniert. Wenn es keine außergerichtliche Lösung geben sollte, werde der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.

Bis jetzt hat der VKI nach eigenen Angaben bereits tausende Versicherungsverträge überprüft – und dabei in der weit überwiegenden Zahl der Fälle eine nicht ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht vorgefunden, wie es heißt. Gespräche mit den Assekuranzen hätten aber aufgrund gegenteiliger Rechtsstandpunkte bislang zu keinem Ergebnis geführt.

Link: VKI

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