Wien. Die 49. Ergänzungslieferung von „Österreichs Schulgesetze“ berücksichtigt die Neuerungen durch das Bildungsreformgesetz 2017.
Jedenfalls soweit diese bereits anwendbar sind bzw zur Vorbereitung bereits jetzt Erläuterungsbedarf schaffen, heißt es beim Verlag Manz.
Das betrifft konkret u.a.:
- neue Schulversuchsbestimmungen
- schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten
- die Erweiterung des Besuches allgemeiner Schulen durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie des weiteren freiwilligen Schulbesuches durch Schülerinnen und Schüler ohne NMS- oder PTS-Abschluss
- die sog „Frühchenregelung“ im Schulpflichtgesetz
- das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz
Bereits enthalten sind die Änderungen im HochschulG 2005 u.a.
Die Autoren
Die Autoren sind Mag. Andrea Götz, ehem. Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK und Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMBF, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.
Link: Manz