Wien. Gegen die Umstellung vieler tausend Bawag-Kunden auf ein Kontopaket mit Bankomatgebühren hat der VKI erfolgreich geklagt (nicht rechtskräftig).
Die Bawag PSK informierte im Herbst 2016 ihre Kontokunden über die Einstellung des bisherigen Kontomodells und den Umstieg auf ein neues.
Diese Information war aus Sicht des VKI aber unzureichend, weil nicht klar war, was sich bei diesem Umstieg für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert und welche Leistungen teurer würden. Insbesondere ging daraus nicht klar genug hervor, dass die neuen Kontopakete auch Bankomatgebühren enthalten konnten, heißt es – die Bank sieht das allerdings nicht so.
Der VKI brachte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage wegen dieser Kontoumstellung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Rechtslage
Das Gesetz sieht vor, dass eine von der Bank vorgeschlagene Änderung des Girokontovertrages klar und verständlich abgefasst sein muss. Da den Konsumenten ein klares Bild über etwaige wirtschaftliche Nachteile der geplanten Regelung zu vermitteln ist, reicht es laut OLG Wien nicht, den Kunden nur die neue Entgeltregelung mitzuteilen.
Die Bank muss den Kunden auch die bisherige Entgeltvereinbarung klar vor Augen führen, damit diese die alte und die neue Vereinbarung vergleichen können. Für das OLG Wien stellt daher die Kontoumstellung der Bawag PSK im Herbst 2016 eine unzulässige Geschäftspraxis dar.
„Damit die Kunden eine fundierte Entscheidung treffen und die wirtschaftlichen Auswirkungen einer von der Bank geplanten Vertragsänderungen einschätzen können, müssen sie klar und umfassend informiert werden. Sieht das neue Kontopaket neue Entgelte, wie etwa hier Bankomatgebühren vor, hat der Kunde das Recht auf eine entsprechende Information darüber“, so Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
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