Exporteure. Neue Dokumentationsvorgaben des chinesischen Zollamts seit Juni 2018 sollen zu mehr Import/Export-Sicherheit führen, so die WKÖ.
Die neue Regelung: „GACC Announcement No. 56, 2017 on Vessels, Aircrafts & Manifests Data Declaration Items“ wurde laut Wirtschaftskammer Österreich bereits im November 2017 veröffentlicht und ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten: Neue Dokumentationsvorgaben sollen offiziell eine reibungslose Zollabfertigung gewährleisten und die Risikovermeidung für den Import und Export stärken.
Die neuen Regeln
Dazu gehört, dass Dokumente 24 Stunden vor dem Laden eingereicht werden sollen und die Frachtbeschreibung vollständig und genau sein muss.
Außerdem seien die vollständigen Kontaktdaten des Versenders und des Empfängers (oder der zu benachrichtigenden Partei) obligatorisch, einschließlich des „Enterprise Code“ (Unternehmenscodes).
Unter letzterem ist in Österreich die USt-IdNr., in Großbritannien die VAT Number und in China der USCI-Code (Unified Social Credit Identifier) zu verstehen; alternativ eine europäische Steuernummer (EORI-Nummer). Die Außenwirtschaftsorganisation empfiehlt allen Exporteuren, entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen.
Link: Außenwirtschaft (China)