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Recht

Peter Kolba reitet wieder: VSV fordert Verbandsklage

Wien. Ex-VKI-Rechtschef Peter Kolba fordert für seinen Verbraucherschutzverein VSV die Ermächtigung zur Verbandsklage gegen VW.

In Deutschland tritt am 1. November 2018 die Musterfeststellungsklage in Kraft: Auch österreichische Geschädigte bei Massenschäden (wie bei VW) können sich daran beteiligen. Doch klagen können nur Verbände, die in der nationalen Liste oder der EU-Liste der „berechtigten Verbände“ aufscheinen.

Wer es will, hat es nicht – und wer es hat, nützt es nicht

In Österreich sind seit Inkrafttreten des Konsumentenschutzgesetzes im Jahr 1979 nur folgende Verbände zu Verbandsklagen berechtigt: Die Sozialpartner wie AK und WKÖ, der Seniorenrat und der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Doch WKÖ, LWK, ÖGB und Seniorenrat haben noch nie eine solche Klage geführt. Trotzdem scheinen sie in der EU-Liste auf, beklagt Peter Kolba, bis vor kurzem Leiter der VKI-Rechtsabteilung und danach Liste Pilz-Mandatar. Vom Staat und der Wirtschaft unabhängige Verbände wie der Verbraucherschutzverein (VSV), bei dem Kolba nun Obmann ist, sind davon bislang ausgeschlossen.

(Den VSV darf man übrigens nicht mit dem Eishockeyclub VSV verwechseln: Die Eishockeymannschaft des Villacher Sportvereins ist ein langjähriger Erstligist und sechsfacher österreichischer Meister, wenn auch zuletzt eher glücklos, Anm. d. Red).

Laut bisher bekannten Vorhaben der VP-FP-Koalition dürfte der Kreis der Sammelklagsberechtigten nicht so bald ausgedehnt werden. Der VSV fordert nun eine rasche Gesetzesänderung und eine Berechtigung zur Verbands- und damit auch zur deutschen Musterfeststellungsklage für den VSV.

Man werde aber jedenfalls die eigenen Mitglieder bei der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen den VW-Konzern ab November 2018 beim deutschen Bundesamt für Justiz unterstützen.

Link: Verbraucherschutzverein

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