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Finanz, Recht

Corona-Zinsrückzahlung: VKI zürnt zögerlichen Volksbanken

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Kreditstundungen. Für die gesetzlich angeordneten Kreditstundungen in der Corona-Zeit dürfen die Banken laut OGH keine Zinsen verlangen, so der VKI: Nur die Volksbanken sehen es anders.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zugunsten der Kreditnehmer:innen, dass Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) keine Sollzinsen verlangen dürfen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2022 auch bestätigte, dass die zugrunde liegende Gesetzesregelung verfassungskonform war, forderte der VKI einige der größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen.

Denkt das Höchstgericht um?

Die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute erklärten sich überwiegend bereit, eine Refundierung der Sollzinsen für betroffene Kund:innen für den Stundungszeitraum vom 1. April 2020 bis maximal 31. Jänner 2021 vorzunehmen, so die Verbraucherschützer. Lediglich die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute seien derzeit nicht bereit, die verrechneten Sollzinsen für den Stundungszeitraum des Covid-19-Kreditmoratoriums zu refundieren. Die Volksbank Wien in Vertretung des gesamten Volksbanken-Verbundes berufe sich gegenüber dem VKI auf anhängige Verbandsverfahren.

Der Volksbanken-Verbund erhoffe sich offenbar, dass der OGH seine Rechtsprechung ändern könnte. Vergebliche Hoffnung, meint wiederum der VKI in einer Aussendung: Der Oberste habe bereits 2021 „eine klare Entscheidung für die Kreditnehmer:innen getroffen“. Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen könne je nach Einzelfall durchaus einige Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, appelliert an „Banken, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, hier ebenfalls Lösungen zur Rückerstattung der Sollzinsen an betroffene Kreditnehmer:innen vorzunehmen“.

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