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Business, Recht, Tools

VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime

©ejn

Österreich. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mehrere Klauseln in den Vertragsbestimmungen von Amazon Prime eingeklagt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (die europäischen Statthalter des Handelsriesen Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) beurteilte jetzt alle acht eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig, so der VKI in einer Aussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Stein des Anstoßes

Das kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ bietet verschiedene zusätzliche Leistungen an, beispielsweise den schnellen Versand von Artikeln ohne Zusatzkosten oder verschiedene digitale Services, wie das Streaming von Filmen und Serien. Grundlage für die Teilnahme am Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ sind die als „Amazon Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine der vom HG Wien als unzulässig beurteilten Klauseln lautete: „Die aktuellen Mitgliedsgebühren, die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Prime-Services finden Sie hier“, wobei das Wort „hier“ mit einem Link versehen war. Dieser Link führte jedoch nicht unmittelbar zu den entsprechenden Informationen, sondern lediglich auf eine „Hilfe- und Kundenservice-Seite“. Auf dieser Seite wiederum befand sich, links im Navigationsbereich an neunter Stelle, der ebenfalls verlinkte Eintrag „Amazon Prime Mitgliedsbeitrag“. Erst der Klick auf diesen Link führte dann zu den Mitgliedsgebühren und Laufzeiten. Zuviel Aufwand und daher intransparent, urteilte das Gericht.

Eine andere Klausel regelte verschiedene Modalitäten, mit denen Verbraucher:innen den Widerruf vom Vertrag erklären konnten. Die Rücktrittserklärung ist gesetzlich jedoch an keine bestimmte Form gebunden, wodurch Verbraucher:innen der unrichtige Eindruck vermittelt wurde, dass die Art der Widerrufserklärung nicht frei gewählt, sondern nur auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise erklärt werden kann. Dadurch ist die Klausel nach Meinung des VKI aber dazu geeignet, Verbraucher:innen vom Widerruf der Mitgliedschaft abzuhalten.

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