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VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start

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Verbraucher online. Sky schließt den Rücktritt aus, wenn das Streaming erstmals gestartet wurde. Der VKI klagte dagegen – vorerst mit Erfolg (nicht rechtskräftig).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky) wegen einer Vertragsbestimmung geklagt, mit der das Rücktrittsrecht von Verbraucher:innen bei Abschluss eines Streaming-Abos ausgeschlossen wird.

Das Angebot

Sky bietet unter der Bezeichnung „Sky X“ einen Streamingdienst an. Beim Streaming befinden sich die digitalen Inhalte auf einem Server, auf den die Kund:innen mit ihrem Endgerät (über Link oder App) zugreifen können. Abhängig von den konkreten Lizenzgebern der im Abo enthaltenen Programme sind auch Downloads möglich. Wenn ein solcher Download möglich ist, können die digitalen Inhalte zwar auf einem eigenen Speicher abgespeichert und unabhängig von einem Onlinezugang angesehen werden, jedoch nur einmal. Ab Beginn des Abrufs muss ein Download dann innerhalb von 48 Stunden zu Ende gesehen werden.

Der Stein des Anstoßes

Der Online-Abschluss eines „Sky X“ Abos ist nur möglich, wenn die Kund:innen folgender Vertragsbestimmung per Mausklick zustimmen: „Bei Bestellung eines Abos: Ich nehme die Sky X Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Ich stimme zu, dass Sky bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt und ich dadurch bei Bestellung eines Abos mein Widerrufsrecht verliere.“

Der VKI hatte Sky wegen der Verwendung dieser Klausel geklagt. „Nach unserer Auffassung ist das Streaming-Angebot ‚Sky X‘ eine digitale Dienstleistung. Verbraucher:innen haben daher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde“, erläutert Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hatte sich in seiner Entscheidung noch der Auffassung von Sky angeschlossen, wonach das Streaming-Angebot ein „digitaler Inhalt“ im Sinn des FAGG sei (HG Wien 03.10.2023, 11 Cg 10/23t). Bei solchen digitalen Inhalten besteht schon ab Beginn der Vertragserfüllung kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG mehr.

Gegen dieses Urteil legte der VKI Berufung ein und bekam nunmehr vom OLG Wien recht (OLG Wien 23.02.2024, 4 R 185/23i). „Verbraucher:innen haben das Recht, Streaming-Services zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu entscheiden, ob sie das Angebot weiter in Anspruch nehmen wollen oder nicht“, resümiert Petra Leupold das Urteil.

Sky kann noch den OGH anrufen

Nach Rechtsauffassung des VKI folgt aus dem Urteil, dass sich die eigentlich 14-tägige Rücktrittsfrist aufgrund des Belehrungsfehlers um 12 Monate verlängert und – bei einem Rücktritt innerhalb dieses Zeitraums – jede Zahlungspflicht der Verbraucher:innen auch für den bisherigen Abo-Zeitraum entfällt. Das OLG Wien hat die ordentliche Revision an den OGH zugelassen; das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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