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Recht

Neos und Liste Pilz geben Anleitung zur Justizreform

Wien. Anträge der Opposition sollen die Justiz aufrüsten: Von besserer Ausbildung der Richter bis Video-Dokumentation von Gerichtsverfahren.

Konkret halten etwa die Neos ein ganzes Bündel von Maßnahmen für notwendig, um die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stärken und die Qualität der Rechtsprechung zu verbessern, so die Parlamentskorrespondenz.

Die Neos-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Irmgard Griss schlagen unter anderem vor:

  • die Einführung eines spezifischen Ausbildungslehrgangs für RichterInnen der Verwaltungsgerichte
  • die Einführung eines transparenten Auswahlprozesses
  • öffentliche Hearings für Gerichtspräsidenten
  • eine Stärkung der Personalsenate
  • periodische Leistungsbeurteilungen für das Richterpersonal

Zudem halten sie öffentliche Verhandlungen – mit nur einer begrenzten Anzahl klar definierter Ausnahmen – für geboten.

Der Hintergrund

Begründet wird der Antrag unter anderem mit Zweifeln an der ausreichenden Qualifikation mancher Verwaltungsrichter. Viele Kandidaten würden zwar ein exzellentes materielles Fachwissen aus der Verwaltungspraxis mitbringen, aber über keinerlei Erfahrung an einem Gericht verfügen, machen Scherak und Griss geltend.

Zudem stehe die Besetzungspolitik immer wieder in der Kritik. Die Neos berufen sich darüber hinaus auf Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO).

Ein weiteres Anliegen ist den Neos die Ausweitung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger. Abgeordnete Stephanie Krisper hat in diesem Sinn eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt. Sie sieht nicht ein, warum es hier Unterschiede zwischen dem Rechnungshof und der Volksanwaltschaft gibt.

Durch die fehlende Prüfzuständigkeit sei den VolksanwältInnen etwa bei Beschwerden gegen die ÖBB, die Post oder die GIS nicht immer eine effektive Unterstützung möglich.

Zweidrittelmehrheit für Nominierung von VfGH-Richtern

Auch was den Bestellmodus für Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) anlangt, wollen die Neos die Bundesverfassung ändern. Konkret will Scherak erreichen, dass jene sechs Verfassungsrichter, für die der Nationalrat bzw. der Bundesrat das Vorschlagsrecht haben, nur mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden können.

Derzeit ist eine einfache Mehrheit im Plenum der jeweils zuständigen Parlamentskammer ausreichend. Mit Zweidrittelmehrheit wäre gewährleistet, dass Verfassungsrichter bestellt werden, die auch außerhalb der Regierungsparteien breites Vertrauen genießen, argumentiert Scherak.

Die Wünsche im Justizausschuss

Die von der Justiz verwendete Sprache ist für die Liste Pilz ein Thema: Diese sei für Laien oft nicht verständlich und erschwere den Zugang zum Recht, klagt Mandatar Alfred Noll. Dabei sei eine einfache Sprache auch bei komplexen Inhalten möglich, wie etwa die Informationen auf der Parlaments-Website zeigen, so der Justizsprecher der Liste Pilz.

Noll fordert in einem Entschließungsantrag den Justizminister auf, Maßnahmen für eine verständlichere Sprache in der Justiz auszuarbeiten. Kritik übt Noll auch an der seiner Meinung nach zu langen Dauer von erstinstanzlichen Gerichtsverfahren. Er drängt in einem Entschließungsantrag auf gesetzliche Grundlagen für eine Verfahrensbeschleunigung und schlägt darin u.a. einen vollen Kostenersatz für die Verfahrensbeteiligten vor, wenn das erstinstanzliche Verfahren nicht binnen zwölf Monaten abgeschlossen ist.

Verpflichtende Videodokumentation im Verfahren?

Noll kritisiert weiters, dass Bild- und Tonaufnahmen im Ermittlungsverfahren nicht verpflichtend durchzuführen sind, was dazu führe, dass sie in der Praxis kaum eine Rolle spielen. Dabei könne das schriftliche Protokoll nur unzureichend bei der Kontrolle von Übersetzungen, der Überwachung der Einhaltung von Belehrungspflichten oder der Vorbeugung gegen unzulässige Vernehmungsmethoden behilflich sein, argumentiert er.

Eine Aufzeichnung der Vernehmungen würde es darüber hinaus möglich machen, nicht nur verbale, sondern auch nonverbale Kommunikation der Zeugen und Beschuldigten aufzubewahren. Noll fordert nun in seiner Initiative die Einführung einer grundsätzlich verpflichtenden Videodokumentation im strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren sowie im zivilgerichtlichen Verfahren.

Mehr Rechte für Opfer

Die Neos wiederum wollen den Opferschutz dahingehend ausweiten, dass Opfer auch in Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter über ihre Rechte informiert werden müssen. Die derzeitige Rechtslage sei ungenügend.

So sei, wie Irmgard Griss zu bedenken gibt, das Opfer nur dann über seine wesentlichen Rechte zu informieren, wenn das Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Beschuldigte geführt wird. Dies bedeute aber im Umkehrschluss, dass bei Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter das Opfer nicht informiert werden muss.

Die Justizsprecherin der Neos sieht darin einen Widerspruch zum Opferschutz und schlägt in einem Initiativantrag auf Änderung der Strafprozessordnung allgemein eine verpflichtende Information über die Opferrechte vor, unabhängig davon, ob das Verfahren gegen bestimmte Beschuldigte oder gegen unbekannte Täter geführt wird.

Link: Parlament

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