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M&A, Recht

Cerha Hempel schützt APG und weitere Mandate

Hans Kristoferitsch ©Cerha Hempel / Barbara Nidetzky

Wien. Kanzlei Cerha Hempel hat Österreichs Netzbetreiber APG erfolgreich gegen die EU-Netzagentur ACER vertreten. Schönherr berät Black Toro bei einem KTM-Deal und mehr.

Wirtschaftskanzlei Cerha Hempel hat den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) im Streit um die Neuaufteilung von Strompreiszonen erfolgreich mit Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) vertreten.

In dem Streit ging es um die Entscheidung der Europäischen Energieagentur ACER über die Zusammensetzung der Kapazitätsberechnungsregionen, mit der auch die deutsch-österreichische Strompreiszonentrennung angeordnet wurde.

Letztere Trennung trat am 1. Oktober 2018 in Kraft und ist in der österreichischen Energiebranche und Wirtschaft auf viel Kritik gestoßen. Seitdem bilden Österreich und Deutschland kein gemeinsames Marktgebiet mehr im Stromgroßhandel. „Durch die Trennung ist es Stromlieferanten und -händler in Österreich nicht mehr ohne Einschränkungen möglich, in Deutschland ‒ dem liquidesten Strommarkt Europas ‒ Strom zu kaufen oder zu verkaufen“, so Karina Knaus, Leiterin des Centers Volkswirtschaft, Konsumenten und Preise in der Österreichischen Energieagentur.

Ein wesentlicher Grund, warum der Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich eingeschränkt wurde, liegt laut Energieagentur in den überregional nicht ausreichend ausgebauten Stromleitungen: Zwischen Deutschland und Österreich gehandelter Strom sei physisch oft über Polen und Tschechien geflossen. Die Zonentrennung sollte diese Realität abbilden – so jedenfalls die deutsche E-Wirtschaft, die sie stark befürwortete. Doch seit Inkrafttreten liegen die Großhandelspreise in Österreich im Durchschnitt um 8 Prozent höher als in Deutschland, so die Energieagentur.

Die Entscheidung

Der österreichische Übertragungsnetzbetreiber APG – er betreibt die großen Überlandleitungen, die das Rückgrat von Österreichs Stromnetz bilden – klagte vertreten durch Kanzlei Cerha Hempel gegen die gegenständliche Entscheidung von ACER.

Nun hat das EuG entschieden (Rs T-333/17), dass die Nichtigkeitsklage begründet war und hob die Entscheidung des ACER-Board of Appeal mangels Zuständigkeit von ACER auf, so die Kanzlei weiter.

„Wir freuen uns, hier für größere Rechtssicherheit in einer komplexen Rechtsfrage im Rahmen des Elektrizitätsbinnenmarkts sorgen zu können“, so Cerha Hempel Partner Hans Kristoferitsch, der die Nichtigkeitsklage federführend konzipierte.

Stefan Huber ©Cerha Hempel / Barbara Nidetzky

„Dieser Erfolg unterstreicht unsere Expertise als führende Kanzlei bei EuGH-Verfahren und im Energierecht; immerhin hat es sich dabei um die erste Klage gegen eine Entscheidung von ACER gehandelt“, so Stefan Huber, ebenfalls Partner bei Cerha Hempel und am Verfahren beteiligt.

Kristoferitsch und Huber leiten das Team der Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht – es deckt die Rechtsgebiete Öffentliches Recht, EU-Recht einschließlich Beihilfenrecht und Wirtschaftsstrafrecht ab.

Gegen die ACER-Entscheidung sind seinerzeit auch der Energiekonzern Verbund und die Vorarlberger Netze vorgegangen. Die aktuelle EuG-Entscheidung betrifft auch sie. Nun steht also fest, dass ACER die Beschwerden der Österreicher nicht hätte ablehnen dürfen.

Allerdings bleibt laut Marktbeobachtern abzuwarten, welche Auswirkungen sich letztendlich auf die Strompreiszonentrennung ergeben werden. So bestehe u.a. die Möglichkeit, gegen den EuG-Entscheid beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzugehen.

Schönherr berät Black Toro bei Deal mit KTM

Schönherr hat gemeinsam mit der spanischen Kanzlei Pastor & M.Monche Abogados, den Eigentümer des spanischen Motorradherstellers GasGas, Black Toro Capital, bei einem Joint Venture mit der auf Motorräder spezialisierten, oberösterreichischen KTM Industries AG beraten.

Sascha Hödl ©Schönherr

Black Toro Capital sei auf Investitionen in bestehende mittelständische Unternehmen mit Wachstumspotenzial in Spanien fokussiert, um deren Entwicklung und Wachstum zu beschleunigen. Hierzu gehört auch der spanische Motorradhersteller GasGas, der Zweiräder für den Trial- und Enduro-Sport fertigt.

KTM ist auf Premium-Motorräder und E-Mobilität im Zweiradbereich spezialisiert. Die Allianz mit KTM ziele darauf ab, GasGas durch die Entwicklung neuer Modelle weiter auf dem internationalen Markt zu etablieren.

Infolge des Joint Ventures soll GasGas neben KTM und Husqvarna als dritte Marke dem KTM-Vertriebsnetz angehören. Die Erweiterung des Markenkatalogs unter dem kommerziellen und technologischen Dach von KTM sei ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit.

Im Rahmen des Joint Ventures werden GasGas-Produkte und Torrot-Elektrofahrzeuge auch weiterhin in Girona (Spanien) produziert. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden.

  • Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Sascha Hödl (Partner, Corporate/M&A), der von Counsel Maximilian Lang und Associate Leon Scheicher unterstützt wurde.
  • Das Team von Pastor & M.Monche Abogados bestand laut den Angaben vorrangig aus Rafael Martínez-Monche Zaragoza und Ignacio Pastor Giménez- Salinas (Partner, Corporate/M&A).

Freshfields berät doppelt, hinter Chinese Walls

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät die beiden Kreditgeber der Finanzierung zur Übernahme der Meyra Group und Alu Rehab durch H.I.G. Die Kreditlinien werden von Apera, einem europäischen Debt Fund, sowie der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) bereitgestellt.

Freshfields begleite die finanzierenden Institute im Zusammenhang mit diesen grenzüberschreitenden Akquisitionen bei der Strukturierung und Erstellung der notwendigen Vertragsunterlagen.

  • Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr werde Apera dabei von einem Freshfields-Team unter Federführung von Partner Michael Josenhans betreut.
  • Ergänzend begleite ein zweites, getrenntes Freshfields-Team unter Federführung von Partner Mario Hüther die apoBank: hinter Chinese Walls, so Freshfields.

 

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