Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Whistleblower sollen Geld und mehr Schutz erhalten

©ejn

Wien. Transparency International hat Empfehlungen für die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht in Österreich ausgearbeitet.

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Zusammenhang Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Bis Dezember 2021 müssen die Mindeststandards der Whistleblower-Richtlinie der EU auch in Österreich umgesetzt werden, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.

„Man muss klare Strukturen schaffen, um Missstände korrekt melden zu können. Meldesysteme müssen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Sektors zum allgemeinen Standard werden“, so Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter.

Was konkret kommen soll

Die Arbeitsgruppe „Whistleblowing“ hat unter der Leitung von Kristof Wabl Empfehlungen für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ausgearbeitet und in einem Forderungspapier an die Regierung zusammengefasst:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht. Laut Arbeitsgruppe sei es „dringend“ erforderlich, den Schutzbereich auf Meldungen zu Verstößen gegen rein nationales Recht auszuweiten, die das öffentliche Interesse gefährden oder schädigen.
  2. Vereinheitlichung des Hinweisgeberschutzes in einem Gesetz. Um die Regelungen übersichtlich zu gestalten und Rechtssicherheit zu schaffen, fordert die Arbeitsgruppe ein einheitliches Rahmengesetz zum Schutz von Hinweisgebern. In diesem solle abschließend geregelt werden, welche juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors über ein Hinweisgebersystem verfügen müssen, mit welchen Funktionen das Hinweisgebersystem ausgestaltet sein muss, unter welchen Bedingungen ein Hinweisgeber Hinweisgeberschutz genießt und welche Sanktionen im Fall eines Verstoßes gegen das Rahmengesetz gelten.
  3. Ausstattung externer Behörden. Der Hinweisgeber hat laut EU-Richtlinie das Recht, die Wahl des geeigneten Adressaten für die Meldung eines Verstoßes selbst zu treffen und sich auch ohne vorherige interne Meldung an seinen Arbeitgeber direkt an zuständige externe Behörden zu wenden. Diese müssen in den Augen der Arbeitsgruppe von Transparency International mit entsprechenden Kompetenzen, finanziellen Mitteln und Personal ausgestattet werden.
  4. Vereinheitlichung des Schutzes für öffentlich Bedienstete. Öffentlich Bedienstete sollen vollumfänglich vom Schutz der Richtlinie erfasst werden.
  5. Ermöglichung von anonymen Hinweisen. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, ob Arbeitgeber und die externen Behörden anonyme Meldungen entgegennehmen und diesen nachgehen müssen. Transparency International fordert, dass der österreichische Gesetzgeber eine allgemeine Pflicht zur Entgegennahme und „angemessenen“ Nachverfolgung auch von anonymen Meldungen vorsieht.
  6. Schaffung eines Unterstützungsfonds für Hinweisgeber. Die Richtlinie hebt die Bedeutung der Unterstützung von Hinweisgebern durch staatliche wie nichtstaatliche Stellen besonders hervor. Die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Hinweisgeber, aus dem die Beratung und Unterstützung von Hinweisgebern sowie der Ausgleich von persönlichen Nachteilen erbracht werden kann, wird von Transparency International als wünschenswert erachtet.
  7. Darüber hinaus empfiehlt Transparency International, weitere gesetzliche Regelungen zu erlassen, wie beispielsweise die Einrichtung einer weisungsfreien zentralen Beratungsstelle mit Lotsenfunktion zu zuständigen Behörden bzw. zu rechtlicher und psychologischer Unterstützung.

 

Weitere Meldungen:

  1. EU-Rechnungshof rügt Intransparenz bei Lobbyisten-Einfluss
  2. Tagung zum neuen Whistleblower-Gesetz im April in Wien
  3. Whistleblowing-Webinar von EQS und Schiefer am 21. Februar
  4. EU-Botschafter Selmayr wird Rechtsprofessor an der Uni Wien