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Recht

BUWOG-Prozess: 8 Jahre Haft, Verteidigung beruft

©ejn

Wien. Im Prozess rund um die Privatisierung der BUWOG wurden Ex-Finanzminister Grasser und weitere Angeklagte verurteilt.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker sah die Schuld des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser sowie mehrerer weiterer Angeklagter als erwiesen an.

Die Anklage hatte u.a. auf Untreue zum Schaden der Republik Österreich gelautet. Die Urteile wurden heute Vormittag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts verkündet.

Berufung gegen Urteil zu acht Jahren Haft

Dabei wurde Grasser konkret zu acht Jahren Haft verurteilt, mehrere Mitangeklagte erhielten fast ebenso hohe Haftstrafen. Der frühere Finanzminister sowie 14 weitere Beschuldigte haben sich in dem aktuellen Verfahren seit 2017 wegen Korruptionsvorwürfen rund um den Verkauf von Buwog-Wohnungen und Linzer Terminal Tower vor Gericht verantworten müssen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Mehrere Verteidiger haben bereits Berufung angekündigt.

 

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