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Business, Recht, Steuer

Compliance Praxis: Post-Chef Pölzl über Millionenstrafe

Georg Pölzl ©Christian Fischer

Wien. Im Fachmagazin „Compliance Praxis“ kritisiert Post AG-CEO Georg Pölzl die Datenschutzbehörde (DSB): Sie habe ihre Rekord-Geldbuße ohne vorherige Beratung und angesichts einer widersprüchlichen Rechtslage verhängt.

Die Behörde hatte 2019 über die Österreichische Post AG eine Strafe von 18 Millionen Euro verhängt, da diese ohne Zustimmung der Betroffenen politische Affinitäten erhoben und an Parteien weiterverkauft habe. Die Geldbuße hatte zu massiver Kritik am teilstaatlichen Logistikunternehmen geführt.

Aufgrund von Formalfehlern hob das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) die Geldbuße am 26.11.2020 auf. In einer späteren Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof (OGH, 6Ob127/20z, vom 18.2.2021) fest, dass es sich auch bei statistischen Umfeld-Daten um personenbezogene Daten handelt, die zustimmungspflichtig sind.

Jetzt sagt Georg Pölzl dazu im Interview (laut Verlag noch eine Woche kostenfrei lesbar, danach für Premium-Mitglieder): „Was uns wirklich geschadet hat, waren vor allem auch falsche Vorwürfe in der Öffentlichkeit.“ So hätten Medien Formulierungen verwendet wie „Wie die Post uns alle ausspioniert“. Pölzl dazu: „Das ist Unsinn. […] Dass wir persönliche Daten erhoben und dann verkauft hätten, war nie der Fall, wurde aber vielerorts behauptet, bis hin zu gutachterlichen Aussagen von Universitätsprofessoren und dem Boulevard.“

Behörde soll auch beraten

Im konkreten Fall sei legitimes Adressmaterial mit Umfeld-Daten wie dem Wohnort verbunden und daraus eine gewisse politische Affinität abgeleitet worden – eine Praxis, die bis vor Kurzem von der Gewerbeordnung rechtlich gedeckt war.

Vor dem Hintergrund einer durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veränderten, noch nicht ausjudizierten Gesetzeslage kritisiert Pölzl die Höhe der Strafe und die Weigerung der Datenschutzbehörde, Unternehmen im Vorfeld zu beraten. „Ich finde die Strafe absurd in ihrer Höhe und ich finde, sie widerspricht dem im Gesetz normierten Grundsatz ‚Beraten vor Strafen‘. Wir wurden in keiner Weise beraten. Jeder Versuch, Standpunkte der DSB einzuholen, wurde und wird auch jetzt noch verweigert.“

Es sei also gleich eine Rekordstrafe ausgesprochen worden, für ein Vergehen, das auf einem Verhalten auf Basis von widersprüchlichen Gesetzesmaterien beruht, so Pölzl: „Der seit langem bestehenden Gewerbeordnung versus der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung.“

Im Interview geht der Post-CEO außerdem auf Postenbesetzungen in der staatsnahen Wirtschaft, die Auswirkungen von Corona auf Geschäft und Personalentwicklung sowie die Nachhaltigkeitsziele der Post ein.

Die aktuelle Ausgabe

Das LexisNexis-Fachmagazin „Compliance Praxis“ widmet sein Themenspecial in der aktuellen Ausgabe dem Thema „Ethik in der Wertschöpfungskette“. Dabei werde aufgezeigt, welche gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich geplant sind, welche neuen Initiativen es zum „Public Value“ von Unternehmen gibt und wie Geschäftspartner in sozusagen schwierigen Ländern davon überzeugt werden können, tatsächlich sozial- und umweltverträglich zu wirtschaften.

Weiters geht es u.a. um die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, Krisenkommunikation im Compliance-Ernstfall und die Schulungsmethode „Compliance Escape Room“.

 

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