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Business, Recht

Austrian Airlines verteidigt Staatshilfe mit E+H

©ejn

Luftfahrt. Austrian Airlines hat 150 Mio. Euro Staatshilfe zu Recht erhalten, urteilt das Europagericht. Kanzlei E+H war dabei behilflich. Doch der Streit geht weiter.

Mit dem gestrigen Urteil hat das Europäische Gericht (EuG) Klagen von Ryanair und Laudamotion gegen die Beihilfegenehmigung für Austrian Airlines, Österreichs führende Fluggesellschaft und Tochter der Lufthansa, als unbegründet abgewiesen (T-677/20).

Ryanair und Laudamotion klagten gegen die im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro der Republik Österreich an Austrian Airlines. Diese staatliche Beihilfe entschädigte Austrian Airlines für Einbußen, die auf weltweite Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie von Anfang März bis Mitte Juni 2020 zurückzuführen waren, heißt es bei der beratenden Kanzlei. Sie war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Finanzierungspakets. Dieses umfasste auch einen Eigenkapitalzuschuss der Austrian-Konzernmutter Lufthansa von 150 Millionen Euro sowie einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro.

Anders als in seinen vorangegangenen Urteilen zu pandemiebedingten Beihilfen für die deutsche Condor, die niederländische KLM und die portugiesische TAP, in denen das EuG die Entscheidungen der Europäischen Kommission wegen Begründungsmängeln aufhob, erachtete das EuG im vorliegenden Fall die staatliche Beihilfe als mit dem Unionsrecht vereinbar. Insbesondere verneinte das EuG die behauptete Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion. In früheren Verfahren waren u.a. auch schon Klagen gegen Beihilfen für Air France sowie skandinavische und spanische Airlines abgewiesen worden.

Die weiteren Schritte

Das EuG folgte im Fall der Austrian Airlines nun der Argumentation der Europäischen Kommission, die im Verfahren von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und Austrian als Streithelferinnen unterstützt wurde. Die Entscheidung des EuG ist noch nicht rechtskräftig – Ryanair und Laudamotion können nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Ryanair hat bereits angekündigt, dies auch tun zu wollen.

Austrian Airlines wurde im Verfahren vor dem EuG wie auch bereits im Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr von einem Team von Kanzlei E+H unter der Leitung von Andreas Zellhofer (Partner, Wettbewerbs- und Kartellrecht) betreut. Dabei war auch Florian Sagmeister (Rechtsanwalt, Wettbewerbs- und Kartellrecht).

 

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