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Business, Finanz, Recht

Spezielle Rechtsschutzversicherungen für Strafverfahren

Klaus Koban ©Koban Südvers

Rechtsschutz. Für die anfallenden Kosten in Ermittlungs- und Strafverfahren gibt es teils spezielle Versicherungsprodukte, so der Versicherungsmakler Koban Südvers.

Versichern kann man sich gegen die rechtlichen Folgen einer begangenen Straftat wie Untreue, Unterschlagung, Betrug oder betrügerische Krida nicht. Für anfallende Kosten im Ermittlungs- und Strafverfahren gibt es jedoch spezielle Versicherungsprodukte, so der Versicherungsmakler Koban Südvers. „Wichtig ist dabei, nicht auf allgemeine Standarddeckungen zurückzugreifen, sondern eine individuell maßgeschneiderte Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung abzuschließen“, meint Klaus Koban, Geschäftsführender Gesellschafter von Koban Südvers.

Spezielle Versicherungsprodukte am Markt sollen laut Koban bei hohen Versicherungssummen ab 300.000 Euro Versicherungsschutz nicht nur im Straf-, sondern bereits im Ermittlungsverfahren bieten. Unter anderem sollen Verfahrens-, Anwalts-, Sachverständigen-, Reise- oder Dolmetscherkosten als Vorausleistung übernommen werden.

„Das ist besonders wichtig, da es in Strafverfahren anders als in Zivilverfahren selbst bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens kaum Kostenersatz gibt“, so Koban. Zudem übernehme die Versicherung allfällige Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und erweiterten Zeugenbeistand.

Nahezu alle gesetzlichen Straftatbestände

Umfasst seien nahezu alle gesetzlichen Straftatbestände von Steuer- und Wirtschaftsdelikten, unabhängig vom Strafausmaß. Vereinzelte Ausschlüsse gibt es lediglich bei Preis- und Ausschreibungsabsprachen und kartellrechtlichen Verfahren, so der Versicherungsmakler.

Im Gegensatz dazu sollen Standard-Rechtsschutzprodukte die gedeckten Delikte massiv einschränken – Vorsatz- und Verbrechensdelikte seien von vornherein ausgeschlossen – und nur das (Haupt-)Strafverfahren selbst, nicht aber das Ermittlungsverfahren umfassen, so Koban.

Eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung könne entweder für das Unternehmen bzw. Körperschaft inklusive der Mitarbeiter abgeschlossen werden oder über einen sogenannten Manager-Rechtsschutz für Geschäftsführung und Leitungsorgane. Im Unterschied zu Standard-Deckungen biete sie auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages eine unbegrenzte Nachmeldefrist für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sind.

„Einige Versicherungen garantieren auch eine Rückwärtsdeckung für Fälle, die vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind, sofern noch keine Ermittlungen gegen versicherte Personen stattgefunden haben. Eines muss natürlich dennoch beachtet werden: Kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung einer Vorsatzstraftat, sind die vom Versicherer übernommenen Kosten zurückzuzahlen“, so Koban.

 

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