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Business, Recht

Klimaschutz-Kläger rufen die Höchstgerichte an

©ejn

Wien. Vier Österreicher rufen mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof an, vertreten von Anwalt Reinhard Schanda: Sie wollen ein verbindliches Ablaufdatum für fossile Energie.

Das Verwaltungsgericht Wien hat eine entsprechende Beschwerde der Klimaschützer*innen abgewiesen, nun wollen die Kläger*innen als nächsten Schritt vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof den Umstieg auf klimafreundliche Energien durchsetzen, heißt es dazu bei Global 2000. Im Erfolgsfall bekomme die Verwendung fossiler Energieträger ein gesetzlich verbindliches Ablaufdatum, gestaffelt bis 2040.

Persönliche Betroffenheit als Argument

Eingebracht wird die Beschwerde im Namen von vier Betroffenen der Klimakrise – Pensionist Peter Fliegenschnee, Aktivistin Klara Butz, Bürgermeister Friedrich Pichler und Biobäuerin Monika Jasansky – und Global 2000, die ihr subjektives Recht auf saubere Energie geltend machen, wie es heißt. „Ich bin persönlich durch die Klimakrise betroffen und hoffe das die Beschreitung des Rechtsweges die Gefährdung meines Lebens vermeiden hilft. Auf Grund meiner gesundheitlichen Disposition fühle ich mich durch die zunehmenden Hitzewellen hier in der Stadt in meiner Gesundheit massiv bedroht“, wird Pensionist Peter Fliegenschnee zitiert. Biobäuerin Jasansky wieder sieht durch Wetterextreme ihre Existenzgrundlage gefährdet.

„Mit unseren Rechtsmitteln an Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof stellen wir die Frage, ob Betroffene ein subjektives Recht auf Maßnahmen des Staates gegen die Klimakrise haben. Wir geben den beiden österreichischen Höchstgerichten des öffentlichen Rechts Gelegenheit zur Schutzpflicht des Staates vor den Gefahren der Klimakrise Position zu beziehen“, so Anwalt Schander (Kanzlei Sattler & Schanda) zum Hintergrund der Klimaklage. Beantragt wurde gemeinsam mit Betroffenen der Klimakrise eine Verordnung, die den Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel schrittweise bis 2040 beende. So könne Rechtssicherheit zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung Klimaneutralität bis 2040 hergestellt werden, große Energiekonzerne werden zum Überdenken ihrer fossilen Geschäftsmodelle gebracht und Gesellschaft sowie Wirtschaft bekommen Rechtssicherheit bei allen Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Bisheriger Verfahrensverlauf

Die Klimaschützer*innen haben ursprünglich in einem Antrag an das Wirtschaftsministerium gefordert, dass fossile Brennstoffe wie Kohle und Öl ein konkretes Ablaufdatum erhalten. Doch das Ministerium erachtete sich als unzuständig. Da nun die Beschwerde, die dagegen im September 2021 beim Wiener Verwaltungsgericht eingereicht wurde, abgewiesen wurde, gehe Global 2000 gemeinsam mit Betroffenen den nächsten Schritt und bringe eine außerordentliche Revision gegen die Entscheidung ein. “Wir wollen mit der Klimaklage einen stabilen rechtlichen Rahmen erreichen, der den Weg zum Umstieg auf klimafreundliche Energieträger ebnet. Mittlerweile sollte jeder begriffen haben, dass Öl, Gas und Kohle klimaschädlich sind, uns abhängig machen und mit hohen Preissprüngen verbunden sind. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien“, so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000.

 

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