München. Der Freistaat Bayern hat per Vergabeverfahren den Zuschlag für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt. Kanzlei Luther beriet dabei.
Der Freistaat Bayern hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens am 20. Februar 2024 den Zuschlag für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt. Die vergabe- und zahlungsverkehrsrechtliche Begleitung erfolgte durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Die Einführung des Bezahlkartensystems für Asylbewerber in Bayern soll Asylbewerbern den Zugang zu finanziellen Mitteln vereinfachen. Zugleich soll darüber die Finanzierung von Schlepperkriminalität begrenzt werden, heißt es in einer Aussendung der beratenden Kanzlei. Ein solches System wird auch in Österreich diskutiert, ist aber heftig umstritten.
Das Beratungsteam
Im Team waren laut den Angaben: Tobias Osseforth (Vergaberecht, Partner, Federführung), Caroline Ackermann (Counsel), Stephen Lampert (Counsel), Jenny Schindler (Associate), Florian Hensel (Associate); Rolf Kobabe (Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner), Daniel Latta (Partner). Beim Bayerischen Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration waren aktiv (Inhouse Recht): Heike Jung, Daniel Waidelich, Matthias Dinger, Angela Eichenseer, Jonas Knapp (alle Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht), Gabriel Rackl (Datenschutzrecht), Ines Friemel und Maximilian Herbst (beide Vergaberecht).