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Recht

Rechtsanwälte-Präsident: Die Justizministerin soll ihr Weisungsrecht behalten

Gerhard Benn-Ibler ©ÖRAK

Wien. Österreich streitet darüber, ob die Justizministerin ihr Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten behalten soll. Jetzt meldet sich Rechtsanwälte-Präsident Gerhard Benn-Ibler zu Wort: Das System sei nicht intransparent, sondern „unterliegt der Kontrolle von Parlament und Öffentlichkeit.“ Sein Schluss: Das Weisungsrecht soll bleiben, aber die Kontrolle verstärkt werden.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), dessen Präsident Benn-Ibler ist, mahnt wörtlich „zur Vorsicht“. Der Vorschlag zur Abschaffung des Weisungsrechts sei ebenso verfehlt wie die damit verbundene Idee zur Schaffung eines neuen obersten Organs der Staatsanwaltschaft, eines so genannten Bundesstaatsanwaltes. „Die Bundesministerin unterliegt als Spitze der Weisungskette derzeit sowohl der Kontrolle des Parlaments, wie auch der Öffentlichkeit“, sagt Benn-Ibler. Gerade in diesen Tagen werde angesichts der regen öffentlichen Debatten deutlich, dass die Justiz „nicht im stillen Kämmerlein arbeitet“, so Benn-Ibler wörtlich.

Verantwortung braucht Macht

Ein Grundprinzip (Legalitätsprinzip) der österreichischen Bundesverfassung sieht vor, dass die gesamte Verwaltung auf Grundlage der Gesetze auszuüben ist. An der Spitze der Verantwortlichkeit steht die Person der Bundesministerin, die wiederum selbst dem Parlament jederzeit Rede und Antwort stehen muss, sowie durch dieses abgesetzt und unter Anklage gestellt werden kann. Diese Verantwortlichkeit setzt aber voraus, dass die Bundesministerin auch die Möglichkeit hat, etwa durch Weisungen oder Erlässe Einfluss auf die Anklagebehörde zu nehmen, mahnt die ÖRAK.

Dies bedeute einerseits, dass sie Vorhaben der Staatsanwaltschaft genehmigen, also die Verfolgung eines Bürgers anordnen, andererseits aber auch eine solche Verfolgung hintanhalten kann. In beiden Fällen hat die Bundesministerin die Rechtsordnung zu beachten, also für eine berechtigte Verfolgung zu sorgen, aber auch eine unberechtigte – etwa weil die Verdachtsmomente nicht ausreichen – hintanzuhalten. „Weisungen sind daher in erster Linie nicht als unmoralische Einmischungen, sondern als Werkzeug zur Sicherstellung einer rechtlich einheitlichen Linie innerhalb der Anklagebehörde zu verstehen“, erklärt Benn-Ibler.

Neue Behörde = neue Probleme?

Die Verlagerung des Weisungsrechts weg von der Bundesministerin hin zu einem neu zu schaffenden, unabhängigen Generalstaatsanwalt würde dieses System durchbrechen und gleichzeitig vor neue Probleme stellen, die bereits bei der personellen Besetzung anfangen, glaubt Benn-Ibler. Dass diesem Bundesstaatsanwalt in seiner Letztverantwortung auch die Dienstaufsicht über Staatsanwälte inklusive Besetzungsrecht zustehen müsste, zeige auf, dass in einer nicht zu verantwortenden Breite das Legalitätsprinzip durchlöchert wäre. „Selbst wenn dieser Bundesstaatsanwalt durch Berichtspflichten der Kontrolle des Parlaments unterstellt werden sollte, würde seine Tätigkeit in weitaus geringerem Maße unter der Kontrolle der Öffentlichkeit stehen, als die der Bundesministerin“, so Benn-Ibler.

Politiker stehen mehr im Scheinwerferlicht als Beamte

Die auch politisch verantwortliche Person einer Justizministerin bzw. eines Justizministers stehe im täglichen Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit und sei neben dem Parlament auch jenen gegenüber verantwortlich, die sie berufen haben, letztlich also den Bürgern. Ein verbessertes Berichtswesen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrollinstrumente wäre daher in diesem Zusammenhang das klar besser geeignete Instrument, als die problematische Schaffung eines neuen Organs, mahnt die ÖRAK.

„Die Abkehr vom Weisungsrecht der Justizministerin, und damit gleichzeitig vom in der Verfassung verankerten Legalitätsprinzip ist abzulehnen“, fasst Benn-Ibler zusammen, „eine Stärkung der Kontrolle durch die Verbesserung des Berichtswesens gegenüber dem Parlament hingegen zu begrüßen“.

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