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Recht, Tipps

Klagsflut rollt auf AWD zu: Konsumentenschützer bringen zweite Sammelklage ein

©ejn
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Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat bei seiner ersten Sammelklage gegen das Finanzunternehmen AWD in drei Wochen Gerichtstermin. Und er hat heute eine zweite Sammelklage eingebracht: Insgesamt stehen 2500 Anleger auf der Klagsliste. Das Instrument der Sammelklage funktioniert in Österreich, geben sich die VKI-Rechtsexperten überzeugt.

Die Sammelklagen-Aktion des VKI – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer Foris – sei „in vollem Gang“, wie es bei den Konsumentenschützern heißt. Ihr Vorwurf: Der AWD habe durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als „so sicher wie ein Sparbuch“ verkauft und „satte Provisionen“ verdient. Der AWD weist die Vorwürfe zurück.

In der Finanzmarktkrise brach der Kurs von Immofinanz/Immoeast ein. Seither sind rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofianz und der Immoeast durch Berater des AWD beim VKI eingelangt. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen, so die Konsumentenschützer. Ende Juni hat der VKI die erste Sammelklage (für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien eingebracht.

„Gerichtliche Klärung nimmt ihren Lauf“

Versuche einer außergerichtlichen Einigung seien nicht erfolgreich verlaufen, so der VKI. Der AWD habe bisher außerdem argumentiert, dass eine Sammelklage nicht zulässig sei. „Das Gericht hat nun aber für 22.10.2009, 12.00 Uhr, Saal 708 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt. Die gerichtliche Klärung der Vorwürfe nimmt also ihren Lauf“, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Am 2. Oktober hat Rechtsanwalt Alexander Klauser für den VKI eine weitere Sammelklage (für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien überreicht. Auch hier wird dem AWD systematische Fehlberatung vorgeworfen und Schadenersatz verlangt. „Der AWD wirbt damit, aus Fehlern zu lernen. Das wäre nur zu begrüßen. Doch dazu gehört auch, dass man für Fehler der Vergangenheit einsteht und zu einer raschen Lösung findet“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir haben dem AWD angeboten, unsere Vorwürfe in einem Musterprozess – der Sammelklage 1 – gerichtlich zu klären und für den Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das hat der AWD jedoch bislang abgelehnt. Ich habe den Eindruck, der AWD will sich in die Verjährung der Ansprüche flüchten.“ Daher wird der VKI mit Unterstützung von Foris weitere Sammelklagen einbringen, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Link: VKI (www.verbraucherrecht.at)

Link: AWD

Link: Foris

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