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Recht

AKV Europa will Dreiviertel-Mehrheit bei Insolvenzverfahren beibehalten

Alois Schönfeld ©AKV

Wien. Die Gläubigerschutz-Organisation AKV Europa kritisiert Teile der geplanten Insolvenzrechts-Reform und bezieht dabei konträre Positionen zur Rechtsanwaltskammer. In der Reform ist eine Erleichterung des Zustandekommens von Sanierungsplänen durch Herabsetzung der Mehrheitserfordernisse vorgesehen. Der AKV ist dagegen, die Anwälte dafür.

Alois Schönfeld vom AKV Europa spricht sich im Bezug auf das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz „mit allem möglichen Nachdruck“ für die Beibehaltung der derzeit bestehenden 3/4 Summenmehrheit aus: Während derzeit eine Kapitalmehrheit von 75 % der Gläubiger (also insgesamt drei Viertel des geschuldeten Kapitals) zustimmen müssen, soll laut Entwurf künftig schon die einfache Mehrheit von 50 % ausreichen, damit ein vom Unternehmen vorgelegter Sanierungsplan angenommen wird. Der AKV spricht sich dagegen aus. Er ist weiters auch für die Erhaltung eines über 2 Jahre hinaus gehenden Erfüllungszeitraums des Insolvenzverfahrens. Außerdem sollte auch die Zulässigkeit der Vereinbarung des absoluten Wiederauflebens beibehalten werden, so der AKV.

Andernfalls werde die Autonomie der unbesicherten Insolvenzgläubiger stark eingeschränkt, so der AKV: „Dies wäre in der Tat eine falsch verstandene Erleichterung von Sanierungen, in dem Kraft Gesetzes die zu sanierenden Unternehmen oder Unternehmer ohne großen effektiv werdenden Widerstand ihrer unbesicherten Gläubiger, minimal ausgestaltete Insolvenzpläne statt angemessener Insolvenzpläne leicht durchbringen könnten.“

Gegen die Anwälte

Vor kurzem hat sich auch die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) gegen Eckpunkte des Entwurfs ausgesprochen und ihn als in Summe „enttäuschend“ bezeichnet. Allerdings wird von der Standesvertretung der Rechtsanwälte die Herabsetzung der Summenmehrheit der Gläubiger von 75% auf 50% ausdrücklich begrüßt. Sie soll prinzipiell dafür sorgen, dass es leichter zur Durchsetzung eines Sanierungsplanes kommt.

Link: ÖRAK kritisiert Insolvenz-Reform

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