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Recht, Tipps

Neue Regeln für Banküberweisungen in Kraft: ZaDiG befiehlt Tempo

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Wien. Das neue Zahlungsdienstegesetz ZaDiG bedeutet für die Banken, dass sie Überweisungen rascher ausführen müssen. Für die Auftraggeber hat das aber auch Nachteile, vor allem einen: Sie können Überweisungen nicht mehr so leicht widerrufen.

Entsprechend den neuen, seit 1. November gültigen Bestimmungen dürfen Banktransaktionen während einer Übergangsphase bis Jänner 2012 höchstens drei bis vier Werktage in Anspruch nehmen. Laut Konsumentenschützern waren es bisher in Österreich bis zu fünf Tage.

Ab 2012 müssen Überweisungen und Lastschriften dann binnen eines Werktages (bei Online-Bankung) bzw. binnen zwei Werktagen (bei schriftlicher Auftragserteilung, z.B. mittels Zahlschein) ausgeführt sein. Weiters werden internationale Lastschriften eingeführt und beim Wechsel der Bank muss diese innerhalb von einer Woche der neuen Bank alle Daten über Daueraufträge usw. übergeben.

Das Spannende im Kleingedruckten

Allerdings bedingt das höhere Tempo auch, dass der Auftraggeber z.B. einen einmal erteilten Überweisungsauftrag nicht mehr widerrufen kann, sobald die Bank ihn angenommen hat, warnt der VKI. Außerdem findet eine Kontrolle seitens der Bank, ob Kontonummer und Empfänger übereinstimmen, im Regelfall nicht mehr statt. Für die Kunden bedeutet dies also, ihre Überweisungsdaten genauer kontrollieren zu müssen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von beachtenswerten Bestimmungen.

So dürfen bei der UniCredit z.B. Änderungen/Widerrufe spätestens am Geschäftstag vor dem Dauerauftragstermin (in Filialen zu den Öffnungszeiten, bei Telefon- und OnlineBanking bis 18.00h) einlangen. Worauf die Bank ebenfalls hinweist: Buchungen von Gehältern und Pensionen mit späterer Wertstellung (Valuta) sind gesetzlich jetzt nicht mehr zulässig: Die Buchung müsse jetzt zeitgleich mit der Wertstellung erfolgen. Doch das bedeute in der Praxis auch, dass Zahlungseingänge „möglicherweise später als bisher auf dem Kontoauszug ersichtlich sind“, macht die Bank aufmerksam. Der Konsument wird damit gleichzeitig vom Gesetzgeber zu mehr Geld-Disziplin gezwungen, denn eine unbeabsichtigte zu frühe Verfügung über Zahlungseingänge ist aufgrund der neuen Regelung nun ausgeschlossen. Dadurch kann es natürlich auch zu einer Unterdeckung am Konto kommen, bis der tatsächliche Zahlungseingang erfolgt ist.

 

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