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Recht

Europäischer Gerichtshof könnte österreichisches Glücksspielmonopol außer Kraft setzen

Brüssel/Wien. Das Österreichische Glücksspielmonopol könnte bald der Vergangenheit angehören: Österreich verstößt laut Schlußantrag des EU-Generalanwalts Ján Mazák  gegen die europäische Niederlassungsfreiheit, da der Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich gestattet sei und dadurch Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar diskriminiert würden.

Zum Anderen verstoße man auch gegen die Dienstleistungsfreiheit, da sich Angehörige anderer Mitgliedstaaten nicht um Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken bewerben dürften. Dies sei ebenfalls diskriminierend und könne nicht durch Argumente wie öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt werden, so der Antrag von Mazák.

In einem parallel laufenden Verfahren aus Schweden sprach sich der zuständige Generalanwalt Yves Bot dagegen für die Beibehaltung von Glücksspielmonopolen im Internet aus. Durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten sei die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt.

„Internetmonopole sind abzulehnen“

In einem Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ hatte Wolfgang Zankl, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien und Direktor des „e-center – europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht“ Anfang des Monats bereits massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols geäußert. Monopole seien vor allem im Internet abzulehnen, weil sie dessen Transaktionsfreiheit gefährden würden und online letztlich auch undurchsetzbar seien, so Zankl.

Das Internet sei transparent und erlaube elektronisch weit bessere Kontrollen als der stationäre Betrieb des Glücksspiels. Es bedürfe lediglich neuer Regeln, um die Stärken des Internet zeitgemäß und sicher nutzen zu können, so Zankl. (pte/red)

Link: e-center

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