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Recht

Höchstgerichte 1: Verwaltungsgerichtshof drängt auf Gesamtreform

Clemens Jabloner, Präsident des VwGH credit Foto-PID

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) drängt weiter auf eine umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine „sinnvolle Gesamtreform“ sei nun schon seit Jahrzehnten überfällig, heißt es im Tätigkeitsbericht zum Jahr 2008, der jetzt gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs 2008 von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde.

Konkret urgiert der VwGH die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs könne dabei jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Verwaltungsgerichte erster Instanz „einem hohen justiziellen Standard“ entsprechen und der Zugang zum VwGH eingeschränkt wird, heißt es.

Gleichzeitig wird der Einrichtung fachlicher oder regionaler „Gerichtshöfe“ nach dem Muster des Asylgerichtshofs eine Absage erteilt. Dies würde auf eine wesentliche Schwächung des rechtsstaatlichen Gefüges und ein Abgehen von der Rechtseinheitlichkeit der Verwaltung hinauslaufen, so der VwGH laut einer Aussendung der Parlamentsdirektion.

„Dauerhafte und strukturelle Überlastung“

Anlass für den Appell des VwGH ist die „dauerhafte und strukturelle Überlastung“ des Gerichtshofs. Zwar konnte im Jahr 2008 aufgrund der Einrichtung des Asylgerichtshofs erstmals ein Rückgang der Beschwerden beim VwGH verzeichnet werden, an der Gesamtbelastung des Gerichtshofs habe sich aber, so der Bericht, nichts Wesentliches geändert.

Nach wie vor langen jährlich mehr Beschwerden ein, als erledigt werden können. Zudem rechnen die Richter damit, dass der Wegfall der Zuständigkeit in Asylsachen zumindest teilweise durch ein Ansteigen der Zahl der Beschwerdefälle aus dem Fremdenpolizei- und Niederlassungsrecht kompensiert werden wird.

Im Jahr 2008 sind beim VwGH 8.334 Beschwerden eingelangt, lediglich 7.203 Fälle konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Damit wuchs der Rückstau der unerledigten Beschwerdefälle, der Ende 2007 erstmals die 10.000er-Marke überschritten hatte, mit Ende 2008 auf 12.416 Akten an.

463 Beschwerdefälle waren am Ende des Berichtsjahres bereits länger als drei Jahre anhängig. Die durchschnittliche Erledigungsdauer wird mit 20 Monaten angegeben.

Die Vorschläge des VwGH

Um den Verwaltungsgerichtshof kurzfristig zu entlasten, schlagen die VwGH-Richter unter anderem  vor:

  • eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate, insbesondere im Bereich des Fremdenrechts
  • Anhebung des Grenzwerts für die Ablehnung einer Beschwerde in Verwaltungsstrafsachen von derzeit 750 € auf mindestens 2.000 €
  • Mehr Möglichkeiten für den VwGH für die Ablehnung von Beschwerden, etwa in Zusammenhang mit Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats und einzelner Vergabekontrollbehörden.

In Bezug auf die 7.203 im Jahr 2008 erledigten Beschwerden entschied der Verwaltungsgerichtshof in 1.516 Fällen, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. In 1.800 Fällen wurde die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt, die Beschwerde zurückgewiesen oder das Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt.

Inhaltlich gesehen betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle das Sicherheitswesen. Aber auch in den Bereichen Abgaben, Baurecht und Sozialversicherung wurde der Verwaltungsgerichtshof häufig angerufen. In 52 Fällen machte der VwGH ein Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig, vier Fälle legte der VwGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.

Erneut verweist der Verwaltungsgerichtshof in seinem Bericht auf die notwendige gesetzliche Neuregelung der Staatshaftung in Folge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2003.

Ein Hilferuf kommt im Tätigkeitsbericht auch vom Verfassungsgerichtshof, dem VfGH.

Link: Verwaltungsgerichtshof

Link: Verfassungsgerichtshof

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