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Recht, Tipps

VKI im Clinch mit AWD: Vergleiche in Einzelfällen, aber nicht komplett

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba, VKI

Wien. Neben fünf Sammelklagen für rund 2.500 Geschädigte (Streitwert rund 40 Millionen Euro) führt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und der Arbeiterkammer Oberösterreich gegen den AWD acht Musterprozesse.

Der VKI beklagt nun, dass der AWD in bisher vier Fällen Verurteilungen vermeidet haben soll, indem er „Vergleiche angeboten hat, die die Geschädigten nicht ausschlagen konnten“, so der VKI.

Im Fall einer heute 91-jährigen Konsumentin, deren Ersparnisse ein AWD-Berater vor rund zehn Jahren in „sichere“ Immofinanzaktien angelegt hatte, zahlte der AWD 100 Prozent des Schadens sowie die Kosten des Verfahrens. „Der AWD wollte eine Geheimhaltungsverpflichtung mit dem VKI vereinbaren. Das haben wir aber abgelehnt. Schließlich kann es nicht sein, dass der AWD Beratungsfehler immer bestreitet und versucht, gegenteilige Verfahrensergebnisse mit Geld unter den Teppich zu kehren“, so Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.

Im Fall einer Familie aus Niederösterreich hatte der AWD-Berater den Konsumenten empfohlen, das vorhandene Kapital für ein Einfamilienhaus – statt in den Kauf des Grundstückes – in Immofinanzaktien zu investieren, einen entsprechend höheren Fremdwährungskredit aufzunehmen und diesen durch die Performance der „mündelsicheren Immobilienaktien“ zurückzuzahlen.

Vergleich erst spät geschlossen

Eine Rechnung, die im Herbst 2008 nicht das gewünschte Ergebnis brachte. Nun hat der AWD rund 70 Prozent des Schadens (79.000 Euro) und Prozesskosten von rund 20.000 Euro bezahlt. „Leider sind eineinhalb Jahre sinnloser Beschäftigung der Gerichte vergangen, bevor man sich am Abend vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung zum Vergleich aufraffen konnte“, so Kolba.

Bei einem Fall in Salzburg wollte eine Mutter nach dem Tod ihres Gatten das Erbteil der beiden minderjährigen Kinder anlegen. Ein AWD-Berater empfahl den Erbteil in die „mündelsicheren“ Immofinanzaktien zu investieren. Im Herbst 2008 war der Erbteil fast zur Gänze verloren. Der VKI klagte auch hier auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Herausgabe der Aktien. Der AWD bot hier ebenfalls rund 70 Prozent des Differenzschadens und die Zahlung der Kosten des Verfahrens an. Auch dieser Fall wurde daher ohne Urteil, aber durchaus im Sinn der Kläger geregelt, heißt es.

Vergleich erst vor Gericht

Schließlich hat der AWD im Fall einer Oberösterreicherin einen großzügigen Vergleich abgeschlossen – allerdings erst vor Gericht. Außergerichtliche Interventionen waren zunächst erfolgslos geblieben.

Laut VKI sei zentrale Argument des AWD gegen die Sammelklagen des VKI bislang : „Der AWD kenne ja die Fälle nicht und könne diese nicht prüfen. Wenn in Einzelfällen falsch beraten worden sei, dann würde der AWD Schadenersatz leisten. Der AWD hat nun aber bereits seit Monaten unser Vorbringen zu allen Sammelklägern und bislang in keiner Weise reagiert“, sagt Kolba.

„Wir haben also den Eindruck, dass es dem AWD immer noch darum geht, sich durch lange Streitereien um die Zulässigkeit von Sammelklagen sowie weiterer Ablenkungsmanöver aus der Verantwortung zu stehlen. Wir sind gespannt, wie lange der Eigentümer des AWD – die Schweizer Swiss Life – diese Strategie noch mittragen will“, so Kolba.

Der AWD dementiert öffentlich die Vorwürfe und erklärt, dass man bereit sei alle Fälle zu prüfen und sich mit Kunden zu vergleichen. Doch dies betreffe immer nur Einzelfälle, nicht die Sammelklagen insgesamt.

Link: VKI

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