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Recht, Tipps

VKI scheitert mit Klage gegen AWD vor dem Obersten Gerichtshof

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit einer Verbandsklage gegen mehrere Klauseln in den Gesprächsnotizen von Finanzberatern des AWD abgeblitzt: Der OGH sieht in diesen nicht anfechtbare Wissenserklärungen.

Die übrigen derzeit laufenden Sammelklagen und Musterprozesse des VKI gegen den AWD wegen angeblicher systematischer Fehlberatung sind davon nicht betroffen, so der VKI.

Der VKI führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen Klauseln in den „Gesprächsnotizen“ des AWD. Darin waren eine Reihe von Tatsachenbestätigungen enthalten, die der VKI – im Lichte der bisherigen Judikatur des OGH – als gesetzwidrig ansah. Der AWD wies die Vorwürfe zurück.

Das Erstgericht wies die Klage des VKI ab, das Berufungsgericht sah die Mehrzahl der Klauseln als gesetzwidrig an; der OGH dagegen sieht in den Klauseln eine Umsetzung der Dokumentationspflichten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und diese seien als reine „Wissenserklärungen“ nicht anfechtbar, heißt es nun in einer Aussendung des VKI. Eine Klausel zur Haftungsfreizeichnung sah der OGH dennoch als gesetzwidrig an.

Die übrigen Sammelklagen und Musterprozesse des VKI gegen den AWD sind davon „in keiner Weise betroffen – hier kommt es im Herbst zu einer Vielzahl von Verhandlungen“ um den Vorwurf der „systematischen Fehlberatung“ von tausenden Anlegern, so der VKI.

Link: VKI-Rechtsportal

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