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Recht, Tipps

Wiener Liste zur Reisepreisminderung aktualisiert – für Beschwerden nach dem Urlaub

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Wien. Die „Wiener Liste zur Reisepreisminderung“ ist in 2. Auflage bei Manz erschienen. Reiserechts-Spezialist Eike Lindinger sammelt darin Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Frust von Reisenden befassen.

Die Bandbreite spannt sich von „Esel verrichtet in der Hotelanlage Notdurft“, über „fischartige Geruchsentwicklung“ bis hin zu „möglicherweise verdorbene Pizzaflade“. Die jetzt aktualisierte Sammlung liefert Anhaltspunkt für die Rechte von Reisenden in ähnlichen Fällen.

„Reisepreisminderung“ heißt dabei das Zauberwort: Unter welchen Umständen die Gerichte den Klägern wie viele Minderungs-Prozente zugestanden haben, ist nun in der 2. Auflage der „Wiener Liste zur Reisepreisminderung“ aktualisiert nachzulesen – rechtzeitig zur Rückkehr der Reisenden von ihrem (teils enttäuschenden) Urlaub.

Nach deutschem Beispiel

Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten, in Österreich jedoch nicht zwingend heranzuziehenden „Frankfurter Liste“ hat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger 2006 die „Wiener Liste“ ins Leben gerufen – heute verzeichnet die Liste bereits knapp 600 Reisemängel und wertet die Judikatur des Handelsgerichts Wien zur Reisepreisminderung nahezu lückenlos aus, so der Verlag.

Die Liste will ein Werkzeug für Rechtsberater, Reiseveranstalter und -büros sowie Konsumentenschutzvereine und andere Interessierte sein. Sie listet die Reisemängel in alphabetischer Reihenfolge stichwortartig auf, beschreibt kurz den Sachverhalt, gibt den Prozentsatz der Preisminderung an und nennt Fundstellen aus der Rechtsprechung.

Link: Manz

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