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Recht

Erkenntnisse vom Anwaltstag 2010: Neues Insolvenzrecht verbesserungswürdig

Salzburg. Beim Anwaltstag 2010 widmeten sich Diskussionsgruppen den verschärften staatlichen Maßnahmen zur Terrorbekämpfung, den ersten Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht und der Hoffnung auf eine Stärkung der Grundrechte auf europäischer Ebene – als Gegengewicht zum „Generalverdacht“, unter den der Staat zunehmend alle Bürgerinnen und Bürger stelle.

Die Rechtsanwälte fordern „die Evaluierung bestehender Sicherheitsmaßnahmen und die Rücknahme verfehlter Gesetze“, heißt es. Das neue Insolvenzverfahren steht nicht auf ihrer Liste zu streichender Gesetze, doch schon jetzt zeichnet sich Verbesserungsbedarf ab, so die Rechtsanwaltskammer.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Gerhard Benn-Ibler, warnte am Rande der Arbeitsgespräche vor einer Schwächung der Justiz, die nicht zum Spielball der Tagespolitik werden dürfe: „Die Justiz muss den Bürger vor staatlicher Willkür schützen und darf nicht selbst zum Werkzeug werden.“

In drei Themenblöcken wurden mit namhaften Experten wichtige rechtsstaatliche Bereiche einer Demokratie erörtert, so die ÖRAK.

Terroristen und Anti-Terror-Gesetze

Der Bereich Straflegistik widmete sich unter dem Titel „Der Terrorist als Gesetzgeber“ der scheinbar aus dem Gleichgewicht geratenen Beziehung zwischen effizienter Strafverfolgung und den Rechten der Bürger. „In den letzten Jahren wurde unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung auch in Österreich eine ganze Fülle von Maßnahmen getroffen, die allesamt zu Lasten von Grund- und Freiheitsrechten der Bevölkerung gehen“, warnte Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien. Ob diese tatsächlich der Terrorbekämpfung dienen, sei fraglich. „Terroristen gibt es in Österreich erst, seit es Anti-Terror-Gesetze gibt, wie man am Beispiel der Tierschützer-Causa sieht“, so Rech.

Auch Heribert Prantl, ehemaliger Richter und Staatsanwalt, jetzt Innenpolitik-Chef der „Süddeutschen Zeitung“, stieß in dasselbe Horn. Der Rechtsstaat werde nach und nach in einen Präventionsstaat umgewandelt, in dem jeder Einzelne als Risikofaktor angesehen wird. „Generalverdacht statt konkreter Verdacht“, laute die Devise. Der Staat beweise dadurch aber alles andere als Stärke. „Ein starker Staat verteidigt seine Grundrechte und Prinzipien“, so Prantl.

Die Rechtsanwälte fordern daher eine Evaluierung aller bestehenden Überwachungsmaßnahmen. „Sollten sich bestimmte Gesetze nicht bewähren, müssen sie auch wieder zurückgenommen werden“, so Benn-Ibler.

Nachbesserungsbedarf im neuen Insolvenzrecht

Erste Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht wurden im Workshop „Wirtschaftsstandort Österreich – Sanieren statt Ruinieren“ diskutiert. Durch die mit 1. Juli in Kraft getretenen Änderungen soll vor allem der Sanierungsaspekt im Vordergrund stehen, und damit eine Fortführung betroffener Unternehmen erleichtert werden. „Die wenigen Verfahren, die seither eingeleitet wurden, befinden sich zum Großteil noch im Anfangsstadium, wodurch eine umfassende Beurteilung derzeit noch nicht möglich ist“, so Wolfgang Kleibel, Vizepräsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer und Leiter der Diskussionsrunde.

Die Diskussionsteilnehmer aus den verschiedensten Lagern (Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater, Bankenvertreter) seien sich jedoch darin einig gewesen, dass bereits jetzt in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf auszumachen ist:

  • Es braucht einen anfechtungsfesten Sanierungskredit.
  • Ebenso ist ein eigenes Insolvenzsteuerrecht vonnöten, da derzeit zB in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer für Leistungen, die schon vor der Insolvenz erbracht wurden, keine Regelungen existieren.
  • Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die auf fünf Arbeitstage festgesetzte Frist, innerhalb der ein Insolvenzverwalter kundtun muss, ob er seinerseits an Verträgen festhält, auf praktische Hürden stoßen wird. Besser wäre es daher, diese Frist sachgerecht zu verlängern.

Überlegungen, wie sie derzeit etwa in Deutschland angestellt werden, der öffentlichen Hand bzw bestimmten Behörden eine Sonderstellung einzuräumen, wird eine deutliche Absage erteilt.

Gestärkter Grundrechtsschutz als europäischer Hoffnungsschimmer

Als dritter Themenblock bot  „Der Lissabon-Vertrag“ Raum für Diskurs über eine Vielzahl grundlegender Neuerungen, von denen sowohl die einzelnen Staaten, aber auch die Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen sind, so die Rechtsanwälte. „Wir sehen hier vor allem im Bereich des Grundrechtsschutzes eine beachtliche Weiterentwicklung“, verweist Benn-Ibler auf die im Vertrag verankerte Grundrechte-Charta.

Die Rechtsanwälte erhoffen sich daher auch eine Umkehr in Hinblick auf die europäische Sicherheitspolitik. Die derzeit laufende Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung könnte ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.

Schutzschirm für den Rechtsstaat

Grundsätzlich fordert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag einen Schutzschirm für den Rechtsstaat. Alle gesetzlichen Maßnahmen die geeignet sind Bürgerrechte zu beschränken, sind, wenn überhaupt, dann nur in geringst möglichem Ausmaß und in Zusammenhang mit einer Evaluierungspflicht zu setzen. Mit dieser Evaluierung sollen die gewünschten Auswirkungen überprüft werden. Sollten sich die Auswirkungen auf die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschränken, müssen solche Gesetze außer Kraft gesetzt werden.“

Link: ÖRAK

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