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Recht

Amtliche Kritik an Bawag-Urteilen setzt Justizministerin Bandion-Ortner unter Beschuss

Wien. Die Generalprokuratur empfiehlt in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Obersten Gerichtshof (OGH), Teile des Bawag-Prozesses zu wiederholen. Den Nichtigkeitsbeschwerden der Ex-Bawag-Vorstände Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz komme teilweise Berechtigung zu.

Die Behörde übt damit ihre Funktion als Berater des OGH bei Nichtigkeitsbeschwerden aus. Der OGH muss ihrer Empfehlung nicht folgen; er tut es allerdings in der Mehrzahl der Fälle. Während die Generalprokuratur darauf hinweist, dass etwa im Fall Elsner grob drei Viertel des Urteilskomplexes von ihr als korrekt angesehen werden, sehen Anwalt Manfred Ainedter und Elsners Ehefrau Ruth Elsner einen Teilsieg errungen.

Die Generalprokuratur hat außerdem die vom erstinstanzlichen Urteil getroffenen Feststellungen kritisiert, die Investmentbanker Wolfgang Flöttl, die Ex-Bawag-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner sowie Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und Wirtschaftsprüfer Robert Reiter betreffen: Ihre Urteile sind laut Ansicht der Generalprokuratur aufzuheben, es müsste neu verhandelt werden. Insofern fällt die Kritik der Generalprokuratur hier härter aus als etwa im Fall von Helmut Elsner.

Politische Reaktionen

Die Opposition sieht nun Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die seinerzeitige Bawag-Richterin, als „rücktrittsreif“ an. Bandion-Ortner selbst hält dagegen öffentlich fest, dass es bei einem Verfahren des Umfangs der Causa Bawag zwar zu Problemen kommen könne, dass aber wesentliche Teile des Urteils auch von der Generalprokuratur als korrekt betrachtet werden. Wesentlich sei, dass das Urteil im Kern halte, so die Ministerin.

Der OGH ist an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, seine Entscheidung soll ab Dezember fallen.

Link: Justizministerium

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