Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

ÖRAK-Präsident Benn-Ibler ortet „unechte Glasperlen“ statt echter Justizreform

Wien. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), stellt angesichts des morgigen Endes der Begutachtungsfrist fest, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zum Budgetbegleitgesetz Justiz einen „wohl noch nie dagewesenen, grundsätzlichen Diskussionsbedarf“ aufdecke.

Und zwar einen Diskussionsbedarf über rechtsstaatliche Prinzipen, über die Verantwortung und die Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, sowie über Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen als wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, heißt es in einer Aussendung.

Der Gesamteindruck der die Justiz betreffenden Punkte des Gesetzesentwurfes ist laut Österreichischem Rechtsanwaltskammertag besorgniserregend.

Benn-Ibler: „Denn sie wissen nicht was sie tun! Wir Rechtsanwälte staunen über das Maß an politischer Unbedarftheit, das sich im Entwurf zum neuen Budgetbegleitgesetz wiederfindet. Es geht längst nicht mehr um die unverhältnismäßige Erhöhung irgendwelcher Gebühren, es geht um die grundsätzliche Frage, ob einzelne völlig untaugliche Schritte womöglich dazu geeignet sind, den Rechtsstaat so maßgeblich zu beeinträchtigen, dass dies dauerhafte gesellschaftspolitische Auswirkungen hat.“

Der Speck ist schon längst weg

Der Umstand, in derart ungeeigneten Bereichen wie der Haftentschädigung nach Sparpotential zu suchen, lasse neben mangelndem Fingerspitzengefühl der politisch Verantwortlichen weiters vermuten, dass der Finanzminister kein eigentliches Sparpotential in der Justiz vorfinden könne.

Einen weiteren Fehlgriff stelle die Abschaffung der Möglichkeit dar, Klagen bei Gericht zu Protokoll zu geben. Dies soll in Zukunft „den Parteien in Eigenverantwortung überlassen“ werden und führe naturgemäß dazu, dass ein juristischer Laie wohl kaum einen fehlerfreien Schriftsatz bei Gericht einreichen kann. Darüber hinaus soll dem Richter aber auch per Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, jedweden Schriftsatz, der ihm nicht plausibel erscheint, einfach ohne nähere Begründung zurückzuweisen.  Es genügt der Hinweis auf eine vermeintliche „Unklarheit“, „Zwecklosigkeit“ oder „Wiederholung“. Fatal, so Benn-Ibler: „Der Überbelastung der Richterschaft ist mit mehr Planstellen zu begegnen, nicht mit der Brüskierung der rechtsuchenden Bevölkerung.“

Körperverletzung, verhandlungsfreie Zeit

Ein von Experten bereits heftig kritisierter Beweis für die Entfernung des Staates von seinen Bürgern sei der Vorschlag, die Strafbarkeit leichter, fahrlässiger Körperverletzungen solle künftig erst dort einsetzen, wo sich die Verletzungsfolgen jenen der schweren Körperverletzung annähern. Der eigentliche Zweck sei wiederum der unsachgemäße Versuch einer Entlastung der Richterschaft. „Diese Maßnahmen beweisen aber lediglich wie dringend die Justiz neues Personal brauchen würde, und wie groß die Unzufriedenheit innerhalb der Strukturen bereits wurde, wenn man zu einer solchen politischen Verzweiflungstat gezwungen ist, und dabei massiven Schaden am Rechtsstaat und beim Vertrauen der Bürger billigend in Kauf nimmt“, heißt es.

Abschließend und stellvertretend für populistische Tendenzen zu der die Justizpolitik gezwungen wird, sei die geplante Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit genannt, so die Aussendung.

Die verhandlungsfreie Zeit richte sich bisher nach den Ferien im Schuljahr, da für diese Zeit Kläger, Beklagte, Zeugen, Rechtsanwälte und Richter und deren Familien, so wie die meisten anderen Österreicher auch, üblicherweise ihren Urlaub planen. Verhandlungen können also zum Großteil während dieser Zeit gar nicht stattfinden.

Der Zugang zum Recht würde durch eine Abschaffung daher nicht verbessert, es sei vielmehr mit einem erhöhten Verfahrensaufwand aufgrund von zusätzlich notwendigen Verhandlungsterminen zu rechnen. Bei Rechtsmittelfristen von 14 Tagen wäre zudem eine Rücksprache mit Mandanten die ihren Urlaub konsumieren in vielen Fällen nicht mehr möglich.

„Die Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit ist kontraproduktiv und wie ich glaube auch unwirtschaftlich, die mitgelieferte Argumentation aber ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Justiz mangels echter Einsparungsperlen mit unechtem Glasschmuck für die Budgetdebatte behübscht wurde“, so Benn-Ibler.

Auf die Erhöhung von diversen Gebühren sei „nach ausführlicher medialer Kritiken einzelner Rechtsanwälte und Kammern“ (so die Aussendung wörtlich) „nur insoweit nochmals verwiesen, dass klarzustellen ist, dass die Justiz seit geraumer Zeit bereits kostendeckend arbeitet, und geplante Einnahmen über dieses kostendeckende Maß hinaus, augenscheinlich einem anderen budgetären Zweck dienen müssen.“

Es sei keinesfalls einzusehen, dass die Justiz mit Scheinmaßnahmen nachhaltig beschädigt werde, während das riesige Einsparungspotential einer umfassenden Verwaltungsreform nicht einmal mehr erwähnt wird.

Link: ÖRAK

Weitere Meldungen:

  1. Junganwältetag am 18.3. zu KI und Business Development
  2. Justiz-Volksbegehren im Parlament: Eine Forderung hat Chancen
  3. RAK Wien stärkt sich mit Neu­jahrs­empfang für Superwahljahr
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen