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Recht, Tipps

ÖAMTC: Reifenwechsel bereits erlaubt – Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Bedingungen

Wien. Den idealen Zeitpunkt für Reifenwechsel gibt es nicht, heißt es beim ÖAMTC: Beim Umstecken in der Übergangszeit muss vor allem auf Witterung und Temperaturen geachtet werden.

Die frühlingshaften Temperaturen lassen bereits viele Autolenker an einen Wechsel auf Sommerreifen denken. Prinzipiell spricht bei konstanter, warmer Witterung nichts dagegen, so der ÖAMTC.

Die in Österreich geltende situative Winterausrüstungspflicht besagt zwar, dass von 1. November bis 15. April an allen Rädern eines Kfz Winterreifen – oder alternativ Schneeketten an zwei Antriebsrädern – angebracht sein müssen. Das gilt allerdings nur bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Ist ein Auto nicht in Gebrauch (z. B. geparkt) oder es herrschen keine winterlichen Fahrbahnverhältnisse, dürfen Sommerreifen montiert sein.

Link: ÖAMTC

 

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