Wien. Neuerscheinungen bei Manz beschäftigen sich mit Schriftsätzen im Zivilprozess und den heuer vom Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) erstmals vorgeschriebenen Einkommensberichten größerer Unternehmen.
In letzteren müssen nicht nur die Durchschnittseinkommen, sondern auch die Zahl der Frauen und Männer in den jeweiligen Kollektivvertragsgruppen angegeben werden.
Schriftsätze im Zivilprozess (Heike)
Die Neauflage enthält zahlreiche Änderungen seit der 6. Auflage, insb. die Zivilverfahrens-Novelle 2009, das SchiedsRÄG 2006, das FamRÄG 2009, das EPG, das IRÄ-BG sowie das BudgetbegleitG 2011, so der Verlag.
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GlBG – Novelle 2011 Ergänzungsband (Hopf / Mayr / Eichinger)
Bis zum 31. Juli 2011 müssen größere Unternehmen erstmals Einkommensberichte erstellen. Darin muss neben dem arbeitszeitbereinigten Durchschnitts- oder Medianeinkommen auch die Zahl der Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe angegeben werden. Weitere wichtige Änderungen durch die Novelle sind laut Verlag u.a.:
- die verpflichtende Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen
- die Auskunftspflicht der Sozialversicherungsträger über die Beitragsgrundlagen
- der Schutz vor Diskriminierung durch Assoziierung
- die höhere Mindestentschädigung bei Belästigungen
- das diskriminierungsfreie Inserieren von Wohnraum
Link: Manz