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Recht

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland paraphiert

Berlin/Vaduz. Am 16. August 2011 wurde in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) paraphiert.

Die „mögliche Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung“ wird allerdings noch nicht im DBA enthalten sein. Sie soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten – vom DBA getrennten – Abkommens sein, heißt es.

Bei dem jetzigen DBA geht es konkret um ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland“, so eine Aussendung des Fürstentums Liechtenstein.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln, heißt es.

Vorausgegangen war ein heftiger Steuerstreit in den letzten Jahren. Die Paraphierung des DBA-Entwurfs markiere den formellen Abschluss der Verhandlungen, deren Aufnahme anlässlich des Abschlusses des Steuerinformationsaustauschabkommens vom 2. September 2009 vereinbart worden war, mit dem ein Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard eingeführt worden war. Die Unterzeichnung des DBA soll im Lauf des Jahres erfolgen.

Link: Fürstentum Liechtenstein

 

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