Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) jagt schwarze Schafe unter den Reinigungsunternehmen: Konkret brachte die BWB am 9. August 2011 einen Bußgeldantrag beim Kartellgericht ein. Betroffen ist die Branche der „Reinigungsvollversorgung“, wie es heißt.
Die BWB leitete ihre Ermittlungen aufgrund eines Kronzeugenantrags eines in der Branche tätigen Unternehmens ein.
Der Bereich der Reinigungsvollversorgung umfasst im Wesentlichen die Vermietung und Reinigung von Wäsche an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z.B. sterile OP Wäsche in Krankenhäusern) wie auch die Vermietung und Reinigung von Berufsbekleidung bzw. anderer berufsbezogener Textilien außerhalb des Gesundheitswesens, so eine Aussendung der von Theodor Thanner geleiteten Behörde.
Die Bundeswettbewerbsbehörde untersuche zur Zeit weitere mögliche Zuwiderhandlungen. Der in einem ersten Schritt vor das Kartellgericht gebrachte Sachverhalt betreffe mutmaßliche Absprachen zur Aufteilung von Gebieten zweier Unternehmen.
Link: BWB