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Recht

One Dark Fin darf weiterfilmen, so Anwalt Wolfgang Maier: „Abwehr einer Insolvenz, die keine war“

Raphael Urf, Sebastian Sadnek © Maier Law

Klagenfurt/Wien. Die Klagenfurter Filmproduzentin One Dark Fin OG macht weiter. Nachdem einer ihrer drei Gesellschafter im Dezember 2010 ohne Rücksprache mit den anderen einen Insolvenzantrag beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht hatte, wurde am 29. Dezember 2010 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet.

Rechtsanwalt Wolfgang Maier, ein Experte für die Medien- und Filmbranche, erreichte für One Dark Fin nun die Verfahrenseinstellung: „Eine Insolvenz, die keine war.“ Filmschaffende hätten es in Österreich besonders schwer, so Maier.

Die beiden anderen Gesellschafter, Raphael Urf und Sebastian Sadnek, wurden vor Eröffnung des Verfahrens von Landesgericht Klagenfurt nicht einvernommen und bestritten bei später stattgefundenen Einvernahmen stets, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, so Rechtsanwalt Maier in einer Aussendung. Er bekämpfte als ihr Vertreter den Beschluss auf Insolvenzeröffnung.

Daraufhin wurde dieser vom Oberlandesgericht Graz wegen Nichtigkeit aufgehoben und die Rechtssache an das Insolvenzgericht zurückverwiesen. In weiterer Folge musste das Insolvenzgericht die beiden Gesellschafter zur Frage der Zahlungsunfähigkeit einvernehmen. Danach konnte vor Gericht erreicht werden, dass ihr (Ex-)Partner den Insolvenzantrag zurückzog. Er ist mittlerweile ausgeschieden und hat auch eine Widerrufserklärung unterfertig, heißt es weiter. Der Insolvenzverwalter wurde somit seines Amtes enthoben und das Insolvenzverfahren „mangels Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit“ geschlossen.

Anwalt Maier, Spezialist im Urheber- und Medienrecht: „Ich habe selbst jahrelang eine Filmproduktion betrieben, weshalb mich dieser Erfolg besonders freut. Junge, engagierte Filmschaffende haben es speziell in Österreich schwer, das Filmgeschäft wird ja hierzulande oft als Stiefkind betrachtet.“ Die One Dark Fin bereichere die österreichische Filmbranche und den wirtschaftlichen Standort Kärnten.

Link: RA Mag. Wolfgang Maier

 

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