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Recht, Tipps

Die Straße ist kein Aschenbecher, warnt ÖAMTC: Autofahrern drohen hohe Strafen

Wien. Unbedacht aus dem Auto geworfene Zigaretten können teuer kommen, warnt der ÖAMTC: Es drohen Strafen von bis zu 726 Euro und auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Dass die Exekutive konkret Autofahrer bestraft, die die Straße mit einem Aschenbecher verwechseln, sei etwa aus Wien bekannt.

Ob und wie sehr die Zigarette am Steuer die Verkehrssicherheit gefährdet, sei in Fachkreisen umstritten, so der Automobilklub in einer Aussendung. „Klar ist aber, dass aus dem fahrenden Auto geworfene Zigaretten oder gar während der Fahrt geleerte Aschenbecher andere Verkehrsteilnehmer massiv in Gefahr bringen können“, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Die Straßenverkehrsordnung sehe für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch aus dem Fenster geworfenen Müll, also auch brennende Zigaretten, eine Strafe von bis zu 726 Euro vor. „Generell ist es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge einfach aus dem Fenster zu werfen. Im Einzelfall können auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein.“ Wenn eine weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand verursacht, kann das neben Schadenersatz-Ansprüchen auch eine gerichtliche Verurteilung mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Gefährdung anderer und Verunreinigung

Dass die Strafen nicht immer so hoch sind, zeige ein Fall aus Wien,  so der ÖAMTC: Dort hat eine Autofahrerin durch ihre hinausgeworfene Zigarette zwar niemanden gefährdet, aber dennoch eine Straftat begangen. Sie wurde wegen eines Verstoßes gegen das Wiener Reinhaltegesetz zu einer Verwaltungsstrafe von 75 Euro verurteilt.

„Dieses Gesetz, unter das auch die Strafe für das berühmte >Hundegackerl< fällt, sieht einen Strafrahmen von 1.000 Euro für jede Verunreinigung der Straße vor“, erklärt der ÖAMTC-Experte. Dabei sei auch eine minimale Verschmutzung strafbar. Meldungen über ähnliche Fälle aus anderen Bundesländern seien bisher bei der ÖAMTC-Rechtsberatung nicht eingegangen.

Sehr unvorteilhaft sei es übrigens auch, die Zigarette im Auto fallen zu lassen bzw. zu versuchen, diese während der Fahrt wieder aufzuheben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte einen solchen Fall zu beurteilen. „Der Raucher am Steuer war nämlich durch das Aufheben der glühenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst bezahlen, so der ÖAMTC. Der erfolgreiche Einwand der Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit.

Link: ÖAMTC

 

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