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Recht, Tipps

Mitführpflicht im PKW: ÖAMTC setzt sich für vereinheitlichte Bestimmungen in der EU ein

Wien. Wer mit dem Auto in Europa unterwegs ist, sollte wissen, dass die nationalen Bestimmungen zu der Mitführpflicht in einem PKW überaus unterschiedlich sind und teilweise mit recht hohen Strafen geahndet werden. Was in den einzelnen EU- und Nicht-EU-Ländern im Auto mitgeführt werden muss, reicht von „nichts“ über gängige Utensilien wie Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste bis hin zu Ersatzlampen, Frostentferner oder Diebstahlschutz.

Diese nationalen Bestimmungen seien in einem vereinten Europa, wo der Personenverkehr frei möglich ist, nicht mehr „zeitgemäß“, meint der Autofahrerklub ÖAMTC und setzt sich für eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten ein.

ÖAMTC-Präsident Werner Kraus, ÖAMTC-Generalsekretär Oliver Schmerold, ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer und ÖAMTC-Touristik-Expertin Silvie Bergant thematisierten im EU-Parlament in Brüssel unlängst die unterschiedlichen Mitführpflichten.

Die österreichischen Europaparlamentarier Hubert Pirker (ÖVP), Jörg Leichtfried (SPÖ), Andreas Mölzer (FPÖ) und Eva Lichtenberger (Grüne) sollen bei der Veranstaltung signalisiert haben, dass sie das Thema weiter verfolgen wollen, heißt es seitens ÖAMTC.

Unterstützung bekomme der ÖAMTC auch vom Dachverband aller Automobilclubs, der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) und von mehreren europäischen Schwesterclubs wie dem deutschen Automobilclub ADAC, dem holländischen ANWB, dem spanischen RACE und dem französischen FFAC.

Genormter Verbandskasten, Warnwesten und Warndreieck

Der ÖAMTC fordert, ein europaweit einheitliches Verbandspaket, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen und ein Warndreieck im Pkw verpflichtend mitzuführen. Motorradfahrer sollten Warnwesten für Fahrer und Sozius an Bord haben.

„Im Sinne präventiver Verkehrssicherheitsarbeit können weitergehende unverbindliche Empfehlungen für alle Verkehrsteilnehmer durchaus Sinn machen“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Über die genannte Basisausrüstung hinausgehende Verpflichtungen sowie Strafen lehnt der Clubjurist ab.

Strafen teilweise sehr hoch und vielfach „nicht gerechtfertigt“

Die unterschiedlichen Mitführpflichten in Europa können für Urlauber recht ärgerlich werden: Fehlt die vorgeschriebene Ausrüstung, kann das in einigen Ländern ziemlich teuer kommen. So muss man in Belgien mit Geldstrafen für die fehlende Warnweste mindestens 50 Euro bezahlen, im Strafverfahren sogar bis 1.375 Euro. In Frankreich muss der Pkw-Lenker mit mindestens 90 Euro für dieses Delikt rechnen. In Italien drohen Strafen von mindestens 38 Euro.

Dabei seien die Forderungen nicht immer gerechtfertigt, meint der ÖAMTC. So wurden dem Autofahrer-Club regelmäßig Fälle – z.B. aus Italien – gemeldet, in denen die Exekutive die grüne Versicherungskarte verlangt haben soll. Die Vorlage der grünen Karte in der EU ist aber nicht mehr Pflicht.

Für in Slowenien zugelassene PKW ist es Pflicht, dass man ein Ersatzlampenset im Auto mitführt. Von der slowenischen Exekutive werde das aber oft auch ohne Grund für ausländische Fahrzeuge verlangt, so der ÖAMTC.

„Ein Club-Mitglied wurde in Tschechien gestraft, weil er eine spezielle 14 cm lange, gekrümmte Schere nicht in seinem Verbandskasten hatte“, erzählt der Öamtc-Chefjurist aus der Praxis. Dabei sei diese Schere nur für dort gemeldete PKW gesetzlich vorgeschrieben.

Rasche Lösung für Mietautos gefordert

Als dringend notwendig erachtet der Club-Chefjurist, dass Mietwagenfirmen in Europa ihre Dienstleistungen zu gleichen und für den Konsumenten fairen Bedingungen anbieten – und zwar unabhängig von einer Vereinheitlichung der Mitführpflichten.

„Wer ein Auto mietet, geht im Normalfall davon aus, dass er damit sofort losfahren kann. Dass es nicht so ist, erfahren die Kunden dann bisweilen bei einer Kontrolle“, kritisiert Achrainer.

Der ÖAMTC-Chefjurist fordert daher eine möglichst rasche Einigung, nach der Autovermieter ihre Kunden nicht nur über die nationalen Bestimmungen informieren, sondern ihnen die mitzuführenden Gegenstände auch unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen.

Link: ÖAMTC

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