Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Handelsgericht Wien erklärt fehlende Umsatzsteuer bei Zusatzleistungen der Friedhöfe Wien für gesetzeswidrig

Wien. Die Friedhöfe Wien, eine Schwestergesellschaft der Bestattung Wien, bot Kunden das Entfernen von Blumengebinden und Trauerkränzen als Zusatzleistungen an – allerdings ohne Umsatzsteuer zu fakturieren. In einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien wird dieses Vorgehen nun als gesetzeswidrig bezeichnet, da es einen spürbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern schaffe, die die Umsatzsteuer fakturieren müssen, so das Handelsgericht Wien.

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?