Wien. Die Friedhöfe Wien, eine Schwestergesellschaft der Bestattung Wien, bot Kunden das Entfernen von Blumengebinden und Trauerkränzen als Zusatzleistungen an – allerdings ohne Umsatzsteuer zu fakturieren. In einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien wird dieses Vorgehen nun als gesetzeswidrig bezeichnet, da es einen spürbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern schaffe, die die Umsatzsteuer fakturieren müssen, so das Handelsgericht Wien.