Wien. Die Friedhöfe Wien, eine Schwestergesellschaft der Bestattung Wien, bot Kunden das Entfernen von Blumengebinden und Trauerkränzen als Zusatzleistungen an – allerdings ohne Umsatzsteuer zu fakturieren. In einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien wird dieses Vorgehen nun als gesetzeswidrig bezeichnet, da es einen spürbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern schaffe, die die Umsatzsteuer fakturieren müssen, so das Handelsgericht Wien.
Die Friedhöfe Wien verrechneten den Kunden für die Dienstleistung zusätzlich 58 Euro. Da der Mitbewerb Umsatzsteuer zahlt, seien die Friedhöfe Wien somit um den fehlenden Aufschlag von 20% Umsatzsteuer unter den Kosten ihrer Mitbewerber gelegen, heißt es in einer Aussendung der Tageszeitung „Heute“.
„Die Verrechnung von Leistungen an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private ohne Umsatzsteuer ermöglicht es, diese Leistung zu einem billigeren Preis zu kalkulieren und anzubieten, als es den gesetzestreuen Mitbewerbern möglich ist, was dazu geeignet ist, einen spürbaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, heißt es in der Entscheidung des Handelsgerichts Wien.
Link: Friedhöfe Wien