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Recht

Österreichs OGH ruft den Europäischen Gerichtshof zur Klärung des Speditionskartells auf

Theodor Thanner © BWB

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 21. Dezember 2011 im Kartellverfahren gegen ein Preiskartell Dutzender Speditionsunternehmen vorerst keine Entscheidung getroffen. Stattdessen wurden dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der OGH möchte darin wissen, ob sich die betroffenen Unternehmen auf anwaltliche Rechtsbeihilfe berufen und entschuldigen können, obwohl sie gegen Europäisches Kartellrecht (Art 101 AEUV) verstoßen hatten, so die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Nach Auffassung der Bundeswettbewerbsbehörde handelt es sich um ein EU-widriges Preiskartell, das von einem Kronzeugen bei der BWB gemeldet wurde. Im Verfahren erster Instanz haben sechs weitere Unternehmen ein Geständnis abgelegt.

Das Europäische Kartellrecht gilt in Österreich seit 1995. Dennoch hatten sich die Spediteure von einem Rechtsanwalt ein Gutachten verfassen lassen, dass ihre Tätigkeit nicht gegen österreichisches Kartellrecht verstößt. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass seit dem Beitritt zur EU in Österreich Europäisches Kartellrecht gilt und – bei Widerspruch – Vorrang zum Unionsrecht hat, meint die BWB.

Während des Verfahrens hat die Europäische Kommission in einem Gutachten dem OGH erläutert, dass nationale Gesetze vom Europäischen Kartellrecht keine Ausnahme bilden können.

Über die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 1. Juli 2002 als unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der BWB ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21 davon als „Casehandler“ (Fallbearbeiter) im Einsatz sind.

Link: BWB

 

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