Wien. Die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach lud am 27. Jänner 2012 erstmals zum ‚Insurance-Breakfast‘ in die Kanzleiräumlichkeiten am Schottenring.
Vertreter aus Wissenschaft und Praxis informierten die Gäste über aktuelle Rechtsentwicklungen im Versicherungsrecht und versicherungsrelevanten Steuerrecht.
Die Gastgeber, Oskar Winkler, Partner, und Maria Althuber-Griesmayr, Rechtsanwältin, begrüßten laut einer Aussendung rund 30 Teilnehmer aus der österreichischen Versicherungswirtschaft, darunter Vertreter der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, von Chartis Europe S.A., Catlin Insurance, Aon Jauch & Hübener GmbH, der Generali Versicherung AG, sowie des Österreichischen Versicherungsverbandes.
„Unser erstes Insurance-Breakfast, das als Startschuss für weitere Veranstaltungen dieser Art gedacht ist, war ein voller Erfolg. Sowohl die Referenten als auch die Teilnehmer haben die Möglichkeit zum fachlichen Gedankenaustausch und Networking intensiv genützt“, so Althuber-Griesmayr.
Aktuelle Entscheidungen des OGH
Zu Beginn der Veranstaltung referierte Attila Fenyves, Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, über zwei aktuelle versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH. Norbert Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der VAV Versicherungs-AG, beleuchtete sodann im Rahmen seines Vortrages das Haftungsrisiko der Manager aus der Sicht eines Versicherers.
Als finanziell größtes „Damoklesschwert für Manager“ sah Griesmayr die betragsmäßig unbeschränkte Haftung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.
Zwar gäbe es D&O-Versicherungen, doch stehe hier die Versicherungssumme oftmals „in keiner Relation“ zum tatsächlich vorhandenen Risiko: „Eine gesetzliche Haftungshöchstgrenze würde die Versicherbarkeit des Risikos verbessern. Dann wären auch Individualdeckungen möglich – für die Diskretion im Schadenfall ein großer Vorteil“, so Griesmayr.
Zum Abschluss des offiziellen Teils der Veranstaltung sprach Franz Althuber, Rechtsanwalt und Head of Tax bei DLA Piper Weiss-Tessbach, über die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 erfolgten Änderungen bei der Besteuerung von Versicherungsleistungen und erläuterte damit einhergehende praxisrelevante Zweifelsfragen.
Link: DLA Piper Weiss-Tessbach